Sprecher beklagt: E-Roller-Fahrer bringen „Wesenszüge der Anarchie in den Straßenverkehr“ Helmpflicht für E-Scooter - das fordert jetzt die Polizeigewerkschaft!
Gerade wer nachts unterwegs ist und schnell nach Hause will, für denjenigen kann ein E-Scooter natürlich praktisch sein! Allerdings nutzen viele Menschen immer häufiger angetrunken sogenannte E-Roller und das kann sehr schnell sehr gefährlich werden, deswegen steigen auch die Unfallzahlen an.
Sollten E-Scooter-Fahrer einen Helm tragen und mit wie viel Promille sollten E-Roller-Fahrer unterwegs sein dürfen? Darüber wird ab heute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Die Gewerkschaft der Polizei und auch der ADAC haben ihre Positionen schon vorab klar gemacht.
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GdP: Mit dem Aufsteigen auf den E-Scooter blenden viele grundlege Verkehrsregeln aus!
Ein Grund für viele Unfälle mit E-Scootern seien laut der Gewerkschaft der Polizei, die Missachtung von Verkehrsregeln und das Fahren unter Alkoholkonsum:
„Aus Zahlen der Unfallstatistik wird deutlich, dass Unfälle häufig durch die Nutzenden selbst verursacht werden. Alkoholkonsum und zum Beispiel das Fahren auf Gehwegen spielen dabei eine übergeordnete Rolle“, machte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar deutlich. Eine Helmpflicht müsse nun intensiv geprüft werden, so Mertens.
Fahrer von Elektrorollern würden Ampeln und Verkehrszeichen missachten, beklagte der Gewerkschafter. Ein Problem dabei: „Mit dem Aufsteigen auf den E-Scooter blenden viele Verkehrsteilnehmende grundlegendste Regeln des sicheren Miteinanders im öffentlichen Verkehrsraum aus.“ Nach Mertens Einschätzung würden diese Fahrer „Wesenszüge der Anarchie in den Straßenverkehr“ tragen.
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Automobil-Club Verkehr: Kein Trinkbonus für E-Roller-Fahrer!

Sollten für E-Roller-Fahrer gleiche Promillegrenzen gelten wie für Fahrradfahrer? Eine Anlehnung daran haben zumindest Fachleute und Verbände gefordert.
Bisher orientiert sich der Promillewert an dem für Autos. Generell solle eher zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen unterschieden werden - statt zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen, argumentierte etwa der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC).
Das Fahren von E-Bike oder Fahrrad ist bisher unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei, solange es zu keinem Unfall kommt. Für E-Scooter gilt wie beim Auto: Eine Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille sind höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Der Automobil-Club Verkehr (ACV) ist gegen eine Anhebung der Promillegrenzen. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, mit jedem Fahrzeug. „Speziell auf den wackligen E-Rollern mit ihren kleinen Rädern wird eine Alkoholfahrt schnell zum riskanten Glücksspiel“, sagt Gerrit Reichel, Sprecher vom Automobil-Club Verkehr. Deshalb könne es keinen Trinkbonus für Fahrten mit dem E-Roller geben, nur weil nach dem Kneipenbesuch vielleicht das Auto stehenbleibe.
Eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärztinnen und Ärzte haben Fachleute im Vorfeld abgelehnt. Ärzte hätten bereits die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, wenn sie “Gefahr in Verzug“ feststellen, teilte etwa der Automobilclub von Deutschland mit. Das sei ausreichend. (dpa/lwe)
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