Klage der Billig-Airline abgewiesenRyanair muss Geld herausrücken: Dieses neue BGH-Urteil sollte jeder Fluggast kennen

FILE PHOTO: A Ryanair Boeing 737-800 airplane takes off from the airport in Palma de Mallorca, Spain, July 29, 2018.  REUTERS/Paul Hanna/File Photo
Auch Ryanair muss sich an deutsches Recht halten.
/FW1F/Jan Harvey, REUTERS, Paul Hanna
von Aristotelis Zervos

Ryanair hat vor deutschen Gerichten eine Klatsche nach der anderen bekommen, der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Urteile der Vorinstanzen bestätigt: Die Billig-Airline muss sich an deutsches Recht halten und Geld zurückzahlen.

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Ryanair zahlt keine Flugnebenkosten zurück

Wer bei Ryanair bucht, muss sich auf unschöne Überraschungen gefasst machen. Zwar ist die Billig-Airline immer noch unschlagbar günstig, wenn man mindestens drei Monate vor Abflug Tickets bucht.

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Doch die günstigen Tickets haben ihren Preis: Mit juristischen Tricks versucht Ryanair seit Jahren, Verbraucherrechte in Deutschland zu unterwandern.

So weigert sich das Unternehmen mit Sitz in Irland seit Jahren, die Flugnebenkosten zurückzuzahlen, wenn der Flug nicht in Anspruch genommen wird. Außerdem verlangt Ryanair für die Bearbeitung der Rückzahlung eine Verwaltungsgebühr.

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In der mündlichen Verhandlung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1. August Ryanair in die Schranken gewiesen und die Klage der Billig-Airline gehen Urteile der Vorinstanzen abgewiesen.

„Ryanair muss nach deutschem Recht den Flugpreis in Höhe der Steuern und Gebühren zurückerstatten, die nur im Beförderungsfall angefallen wären – ohne Wenn und Aber und ohne Abzüge“, erklärt Julian Voss vom Fluggastrechte-Portal „Ersatz-Pilot.de“ das Urteil auf Anfrage von RTL.

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Ryanair weist keine Steuern und Gebühren auf Ticket aus

Das Fluggastrechteportal „Ersatz-Pilot.de“ hatte Ryanair auf Zahlung der Flugnebenkosten verklagt und vom Amtsgericht Memmingen auch Recht bekommen. Ryanair wollte das Urteil nicht hinnehmen und ist vor dem Landgericht und schließlich auch vor dem Bundesgerichtshof dagegen vorgegangen – vergeblich.

Julian Voss befürchtet allerdings, „dass Ryanair sich auch weiterhin weigern wird, ohne Gerichtsverfahren freiwillig zu zahlen – schon allein deswegen, weil die Airline die Höhe der Steuern und Gebühren pro Flugstrecke nicht im Ticket ausweist.“

Allerdings bieten Fluggastrechte-Portale wie Ersatz-Pilot.de oder Flightright über Online-Entschädigungsrechner die Möglichkeit, sich die Flugnebenkosten ausrechnen zu lassen. „Im Durchschnitt belaufen sich die Steuern und Gebühren auf 20 bis 30 Euro pro Fluggast und Flugstrecke“, sagt Voss.

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Wer keine Lust auf Stress mit Ryanair hat, kann seine Ansprüche an ein Fluggastrechte-Portal abtreten. So hat Ersatz-Pilot.de im vorliegenden BGH-Fall die Gebühren erstritten. Für den Fluggast fallen keine teuren Anwaltskosten an, er muss allerdings eine Provision zahlen.

Im Fall von Ryanair scheint sich das aber auf jeden Fall zu lohnen.

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