Finanzminister stellt "Sinnfrage"
Energiekrise: Lindner prangert Gasumlage an

Nach den Grünen stellt jetzt auch der Bundesfinanzminister die geplante Gasumlage infrage. Die geplanten Mehrkosten bezeichnete Christian Lindner (FDP) in der konjunkturellen Lage als nicht sinnvoll.
Gasumlage ab 1. Oktober: Maßnahme ist umstritten
"Es stellt sich mir bei der Gasumlage weniger die Rechtsfrage, sondern immer mehr die wirtschaftliche Sinnfrage", sagt Lindner einem Vorabbericht der "Bild am Sonntag" zufolge. "Wir haben eine Gasumlage, die den Preis erhöht. Aber wir brauchen eine Gaspreisbremse, die den Preis senkt." Bis Hilfen der Bundesregierung für Haushalte, Handwerk, Sportvereine oder Kultur stehen würden, vergehe noch Zeit. „Eine Gaspreisbremse muss allen Menschen in einer Volkswirtschaft schnell helfen“, betonte er.
Mit der Gasumlage sollen Gasimporteure gestützt werden, die wegen der hohen Einkaufspreise für russisches Gas in Schwierigkeiten geraten. Stand jetzt ist, dass die Gasumlage ab Oktober gilt. Das bedeutet 2,4 Cent pro Kilowattstunde für alle Gaskunden. An der Schuldenbremse will Lindner trotz der abzusehenden Mehrausgaben nicht rütteln: „Eine Gaspreisbremse muss mit langfristig stabilen Staatsfinanzen verbunden werden. Die Schuldenbremse für den Bundeshaushalt steht.“
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Ist die Gasumlage finanzverfassungswidrig?

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kredite ausgleichen müssen. Vor allem Lindner und seine FDP pochen auf eine strikte Einhaltung der wegen Corona im Bund drei Jahre lang ausgesetzten Regel ab 2023.
Das von Robert Habeck (Grüne) geführte Wirtschaftsministerium hatte bei der Gasumlage noch finanzverfassungsrechtliche Fragen ausgemacht. Laut „Bild am Sonntag“ hat Habeck den Gesetzentwurf vergangenen Mittwoch zwar an die Kabinettsmitglieder verschickt, im Anschreiben dazu aber „unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Prüfung“ des Finanzministeriums gestellt. Auch sei auf die mögliche Alternativen verwiesen worden – etwa direkte Staatshilfen an die Not leidenden Gasversorger oder eine Übernahme der Zusatzkosten der Gasimporteure aus Haushaltsmitteln. (dpa/cwa)
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