Nach FTI-Pleite
Entschädigung soll bis Herbst kommen – aber nicht für alle Urlauber
Kein Urlaub, aber wenigstens Geld zurück?
Seit der Pleite des Reiseveranstalters FTI Anfang Juni warten Hunderttausende Urlauber auf eine Entschädigung. Bis Herbst sollen sie das Geld nun erhalten. Das gilt aber nicht für jeden Betroffenen.
Erstattungen sollen „demnächst starten“
Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI sollen betroffene Pauschalreisende in den kommenden Monaten ihre Entschädigung erhalten. „Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds, über den Pauschalreisen abgesichert sind. „Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.“ Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte die Sprecherin nicht.
So viele Reisen sind betroffen
Nach Auswertung der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens beträfe das insgesamt 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden, hieß es. Hinzu kämen 60.000 Pauschalreisende, die schon mit FTI im Urlaub waren, als der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldete. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um ihren Urlaub fortzusetzen, könnten nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fälligen Entschädigungssumme machte der Fonds keine Angaben.
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Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die überwiegende Zahl der Reisenden habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hieß es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.
Nur Hotel gebucht? Keine Entschädigung!
FTI, bisher drittgrößter deutscher Veranstalter nach Tui und DER Touristik, hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Dieser Schutz gilt aber nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine. Darunter fallen zum Beispiel reine Hotelbuchungen, einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen.
Deutscher Reisesicherungsfonds existiert seit 2019
Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Er soll sich bei der Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden und gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber kümmern. (iga mit dpa)