Deutlicher AufpreisLufthansa verlangt bis zu 72 Euro Umweltzuschlag pro Flug!

Das wird ein teurer Flugspaß!
Für Flüge im nächsten Jahr erhebt die Lufthansa zusätzliche Umweltzuschläge für Flüge aus Europa. Ab wann das gilt – und welche Ausnahme es gibt.
Fliegen wird teurer - mehr Geld für die Umwelt
Für Tickets, die mit Abflugdaten ab dem 1. Januar 2025 gebucht werden, verlangt die Lufthansa Group einen Umweltzuschlag. Wer jetzt noch schnell buchen will, um dem zu entgehen, hat leider Pech gehabt: Der Umweltzuschlag fällt bei allen Tickets an, die ab dem 26. Juni 2024 ausgestellt werden. Betroffen sind Flüge aller Airlines der Group mit den Abflügen aus Ländern der EU, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Zur Lufthansa Group gehören neben Lufthansa Airlines unter anderem auch Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines.
Der Grund für den Zuschlag: Umweltschutz. Und die Klimaschutzauflagen der EU. „Der Zuschlag soll einen Teil der aufgrund regulatorischer Umweltauflagen stetig steigenden Zusatzkosten abdecken“, begründete die Airline den Schritt. Diese Auflagen erforderten Milliarden an Investitionen und die Kosten könne die Lufthansa nicht alleine tragen.
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Das kostet der Zuschlag
Wie viel Umweltzuschlag fällig wird, hängt von der Flugstrecke und dem jeweiligen Tarif ab. Zwischen einem und 72 Euro wird der Zuschlag liegen. Wie viel Zuschlag sie genau zahlen, können Kunden auf den Buchungsseiten in den Preisdetails einsehen.
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Ausnahme von der Regel: Hier wird kein Zuschlag erhoben
Zwar gilt der Umweltzuschlag für alle Airlines der Lufthansa, es gibt aber eine Ausnahme: Eurowings. Die Airline gehört zwar zur Lufthansa, nutzte aber ein anderes Buchungssystem, heißt es von der Lufthansa Group auf Anfrage von RTL.de. Aber Achtung: Nur bei Eurowings-Flügen, die direkt über die Eurowings-Website – also Eurowings.de oder Eurowings.com – gebucht werden, falle der Zuschlag deswegen nicht an, heißt es weiter. Buche man den gleichen Flug woanders – etwa im Reisebüro oder über die Website der Lufthansa – gelte diese Ausnahme nicht.


