Jetzt dreht der Sommer auf Hitze-Regeln im Büro: Bei diesen Temperaturen muss Ihr Chef eingreifen

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Ist die Temperatur im Büro zu hoch, ist konzentriertes Arbeiten kaum noch möglich.
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In Deutschland wird es heiß – und zwar sehr heiß mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Die Hitze kann da ordentlich zusetzen und auch das Arbeiten im Büro erschweren. Gerade wenn die Sonne durchs Fenster auf den Schreibtisch brennt und die Luft im Büro immer drückender wird, ist konzentriertes Arbeiten kaum mehr möglich. Jetzt ist der Chef gefragt, denn er muss bei hohen Innentemperaturen im Büro einige Regeln beachten.

Für welche Hitzeschutzmaßnahmen muss der Chef sorgen?

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Wenn es draußen heiß wird, heizen sich auch die Innenräume auf. Das kann gerade auch bei der Arbeit im Büro unangenehm werden. Doch welche Regelungen gelten und wie muss der Chef da für genügend Abkühlung sorgen?

  • Klar ist: Mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro nicht werden! Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

  • Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er das sogar! Wenn alles nichts hilft und es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum laut BAuA nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Einfach nach Hause gehen, ist aber auch dann nicht erlaubt! Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden!

  • Jalousien oder Ventilatoren können ein Beispiel sein, wie der Arbeitgeber vor Ort für angenehmeres Arbeiten bei heißen Temperaturen sorgt.

„Randbedingungen und Beispiele werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten genannt. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen wie Lüften in den Morgenstunden, flexible Arbeitszeitgestaltung oder das Bereitstellen von Getränken. Außerdem sollten die Bekleidungsregeln (sofern im Betrieb vorhanden) gelockert werden. Gegen eine Überhitzung des Körpers können luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, leichte und bequeme Kleidung helfen. Einen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei" gibt es für Beschäftigte aber nicht, erklärt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im RTL-Interview.

Gesetzlich habe der Arbeitgeber aber unter anderem mit dem Arbeitsschutzgesetz Verpflichtungen zum Schutz von Beschäftigten vor klimatischen Belastungen, so Bux. „Dies gilt nicht nur für Jobs in Arbeitsräumen, sondern auch im Freien."

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Hitzeschutzmaßnahmen auch fürs Homeoffice?

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Hitzeschutzmaßnahmen auch fürs Homeoffice?
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Gerade bei solchen Temperaturen im Homeoffice zu arbeiten, kann für viele attraktiver sein als das Arbeiten im Büro. Doch wie sieht die Regelung dort aus? Muss der Chef auch im Homeoffice für Hitzeschutzmaßnahmen sorgen?

Grundsätzlich gilt es da zu unterscheiden zwischen Homeoffice und dem „Telearbeitsplatz“.

Unter „Homeoffice“ versteht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz das zeitlich begrenzte, sporadische Arbeiten von zu Hause aus, das mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Es gilt: Bei mobiler Arbeit oder Heimarbeit ist der Arbeitgeber nicht für das Raumklima zuständig, so wie im Büro.

Lese-Tipp: Wohnung kühl halten? Einfache Tipps gegen die Hitze-Falle in den eigenen vier Wänden

Anders sieht es beim sogenannten „Telearbeitsplatz“ aus:

"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“, erklärt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im RTL-Interview. Konkret werden die Bedingungen für den Telearbeitsplatz mit dem Arbeitgeber vertraglich festgelegt. So muss auch die benötigte Ausstattung mit Mobiliar, Arbeitsmitteln und Co. durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden. Somit können auch Hitzeschutzmaßnahmen vertraglich mit dem Arbeitgeber festgemacht sein.

Kaltes Wasser auf die Arme gegen die Hitze

Achtung auch vor heißen Geräten: PC und Co. strahlen ebenfalls Hitze aus. Hier sollte nur laufen, was wirklich nötig ist. Ansonsten gilt für Arbeitnehmer: Viel und regelmäßig trinken und hin und wieder am Waschbecken kaltes Wasser über Handgelenke und Unterarm laufen lassen.

Wer im Freien in der sengenden Sonne arbeiten muss, den sollten Arbeitgeber vor der UV-Strahlung schützen, etwa mit Sonnencreme, Schutzkleidung oder Sonnensegeln. (dpa/aze/lwe)

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