Über Preis-Highlights getäuscht?

Verbraucherzentrale verklagt Aldi, Lidl und Netto

ARCHIV - 06.12.2019, Baden-Württemberg, Aichtal: Ein Schild des Discounters Aldi Süd leuchtet. Mit der Erfindung des Discounters hat Aldi-Gründer Karl Albrecht den Lebensmittelhandel revolutioniert. Doch ausgerechnet zum 100. Geburtstag des 2014 verstorbenen Unternehmers stößt das Erfolgsmodell in Deutschland an seine Grenzen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Discounter Aldi Süd
scg lop alf, dpa, Sebastian Gollnow

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wirft Aldi, Lidl und Netto Irreführung der Verbraucher bei der Werbung mit Preisreduzierungen vor. Gerichte sollen jetzt klären, ob die vergleichenden Preisangaben in den Prospekten tatsächlich die Kunden täuschen.

Täuschen Discounter über die Höhe des Rabatts?

Wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, verhandelt das Landgericht Düsseldorf am 23. März über zwei Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd.

Unter anderem wurden in einem Aldi-Prospekt Bananen mit einem Kilopreis von 1,29 Euro und einem Streichpreis von 1,69 Euro beworben. Oberhalb der Preiskachel befand sich die Angabe "-23%", unter der Preiskachel stand: "Letzter Verkaufspreis. Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 1,29".

Die Kritik der Verbraucherzentrale: „Dass hervorgehoben mit einer prozentualen Preisreduzierung für Produkte geworben wird, obwohl sich diese Reduzierung nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht, wie es die neue Preisangabenverordnung vorsieht.“

Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hat Aldi Süd verklagt.
Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hat Aldi Süd verklagt.
Aldi Süd, Aldi Süd

Außerdem werfen die Verbraucherschützer dem Discounter vor, dass er über die tatsächliche Höhe des Rabatts Kundinnen und Kunden täuscht.

„Diese Irreführung sehen wir besonders auch in den Fällen in denen für das Produkt mit dem Hinweis ‘Preis-Highlight’ geworben wird oder ‘Knüllerpreis’, wenn der neue Preis tatsächlich sogar höher ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale auf Anfrage von RTL.

Die Werbung mit `Preisvorteilen`, die in Wahrheit nicht bestehen oder bei denen der Bezugspreis nicht klar ist, ist in unseren Augen irreführend

Größere "Preisklarheit und Preiswahrheit"

Die Verbraucherzentrale möchte mit der Klage erreichen, „dass sich die Angabe der prozentualen Preisersparnis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht, wie es die Preisangabenverordnung vorsieht.“

Man wolle „eine größere Preisklarheit und Preiswahrheit“ erreichen, erklären die Verbraucherschützer weiter.

Wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, hat die Verbraucherzentrale ähnliche Verfahren gegen Lidl und Netto angestrengt.

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