Nur glücklich zusammen sein - reicht nicht!

Liebe ohne Trauschein? Was unverheiratete Frauen in Sachen Geld beachten sollten

von Laura Maria Weber

Verliebt, verlobt, verheiratet? Stopp!
Heiraten – das ist für viele Paare mittlerweile eine überholte Tradition. Aber: Wer als Paar ohne Trauschein zusammenlebt, wird vor dem Gesetz auch anders behandelt. Was Unverheiratete, vor allem Frauen, in Sachen Finanzen bedenken sollten.

Mit dem Drei-Konten-Modell Geld fair aufteilen

Das gemeinsame Geld fair aufzuteilen – das ist in der Beziehung ohne Trauschein besonders wichtig, erklärt RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff. Ihr Tipp: "Vor allem, wenn beide Partner unterschiedlich viel verdienen, funktioniert das mit dem Halbe, Halbe machen nicht. Dann würde ich darauf bestehen, dass prozentual geteilt wird.“ Statt die Hälfte der Kosten zu zahlen, gibt jeder dann die Hälfte seines Gehalts.

Beispielrechnung: Verdient der eine Partner 2.000 Euro im Monat und der andere 1.000 Euro, dann zahlt jeder 50 Prozent. So sind es für den einen 1.000 Euro monatlich und für den anderen 500 Euro – Geld, das beide fair verteilt, einbringen können.

Helfen kann dabei das sogenannte Drei-Konten-Modell. Dabei behält jeder Partner sein eigenes Konto, auf das Einnahmen und Gehalt fließen. Und beide Partner zahlen zusätzlich auf ein drittes Konto ein, von dem dann Fixkosten wie Miete, Energiekosten und Einkäufe abgezogen werden können. Das Praktische: Mit dem eigenen Konto bleibt jeder finanziell unabhängig.

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Diese Apps können helfen, Kosten mit dem Partner zu regeln

Zusätzlich können bei der fairen Kostenaufteilung auch das klassische Haushaltsbuch oder auch Apps helfen, wie:

  • Splitwise

  • Splittr

  • Tricount

  • Dollarbird

Lese-Tipp: Damit Liebe nicht blind macht: Das müssen Paare beim Thema Finanzen beachten

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Glücklich ohne Trauschein? Darum sollten Frauen trotzdem finanziell vorsorgen

Klar ist: Wer nicht verheiratet ist, hat im Trennungsfall und in der Rente andere rechtliche Ansprüche als Partner in der Ehe. Das heißt: Es braucht mehr Vereinbarungen!

  • Trennung: Verheiratete Paare leben in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung teilen sie (sofern nicht anders geregelt) das Vermögen, das sie im Laufe der Ehe erwirtschaftet haben. Das gilt bei Unverheirateten nicht: Bei einer Trennung gibt es keinen finanziellen Ausgleich. Außerdem entstehen in der Beziehung ohne Trauschein auch keine Unterhaltsansprüche – außer, es ist anders vereinbart.

  • Rente: Wer nicht verheiratet ist, bekommt keine automatischen Rentenansprüche des Partners. Und wenn der Partner stirbt, gibt es keine Witwen- oder Witwerrente. Umso wichtiger, dass gerade unverheiratete Frauen für ihre Rente finanziell gut vorsorgen. Denn sie haben oft weniger Rentenansprüche, weil sie sich um die Kinder kümmern und daher häufig in Teilzeit arbeiten.

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  • Absicherung: Wer sich auch ohne Trauschein finanziell absichern will, kann das mithilfe eines Partnerschaftsvertrages. Laut Stiftung Warentest können Paare so auch Unterhaltszahlungen vereinbaren und beispielsweise einen finanziellen Ausgleich für die Zeit der Kinderbetreuung festlegen. So kann man auch das Erbe regeln.

  • Wohnen: Unverheiratete sollten beide in Miet- oder Kaufverträgen stehen. Man sollte mindestens ein Wohnrecht für den Trennungs- oder Todesfall des Partners fix machen, damit nicht einer einfach vor die Tür gesetzt werden kann.

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