Klage von verbeamteten Lehrerinnen abgewiesen
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall!

Die Klagen von drei Beamtinnen auf eine Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz sind vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Zwei Klägerinnen sind Lehrerinnen. Eine Lehrerin hatte behauptet, sich bei zwei Schülern angesteckt zu haben. Das Gericht sah das aber als nicht erwiesen an.
Covid-Infektion gehört für Lehrerinnen und Lehrer zum allgemeinen Lebensrisiko
Das Gericht wies die Klagen einer Grundschullehrerin aus Hünxe, einer Oberstudienrätin aus Moers und einer Finanzbeamtin aus Remscheid am Montag ab.
Die Frauen waren an Covid-19 erkrankt und wollten erreichen, dass ihre Infektion vom Land NRW als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt wird. Das sei an besondere Voraussetzungen geknüpft, die bei den drei Klägerinnen aber nicht erfüllt seien, betonte das Gericht.
Bei einem Dienstunfall hätten die Beamtinnen nicht nur Anspruch auf ein Unfallruhegehalt. Die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, Kosten eines Heilverfahrens, einen Unfallausgleich, eine einmalige Unfallentschädigung, einen Schadensausgleich in besonderen Fällen oder eine besondere Einsatzversorgung im Falle eines Einsatzunfalls umfasst die Unfallfürsorge des Staates ebenso.
Tatsächlich in der Schule mit Corona infiziert?
Die Frauen konnten laut Gericht nicht konkret sagen, wo und wann genau sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatten, was das Gesetz aber verlange. Zudem hätten die Lehrerinnen und die Finanzbeamtin nicht nachweisen können, dass sie bei ihrer dienstlichen Tätigkeit einer besonderen Gefahr ausgesetzt seien.
Als Beispiele für Tätigkeiten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko nannte das Gericht Ärzte und Schwestern an Kliniken. Der bloße Kontakt zu anderen Personen reiche nicht. Kontakte gehörten „zum allgemeinen Lebensrisiko“, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.
53-jährige Oberstudienrätin mit Long-Covid-Beschwerden im vorzeitigen Ruhestand
Diese Auffassung hatte auch die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung vertreten. Sie hatte die Anträge der drei Beamtinnen als zu unbestimmt abgewiesen. Nach Argumentation der Behörde konnten die Ansteckungen sich überall ereignet haben. Es sei möglich, dass sich die drei Frauen auch im privaten Umfeld angesteckt hätten.
Die Klägerinnen leiden eigenen Angaben zufolge bis heute unter den Folgen. Die 53-jährige Oberstudienrätin ist dienstunfähig und war wegen Long-Covid-Beschwerden im Oktober 2021 vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden. Sie sprach von Konzentrationsproblemen, durchgängiger Erschöpfung und Gliederschmerzen. Die 56-jährige Grundschullehrerin berichtete von Erschöpfung, Kurzatmigkeit, zeitweisem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn und Wortfindungsstörungen.
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Die drei Klägerinnen zeigten sich überzeugt, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit infiziert zu haben und dort einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen zu sein. Die Grundschullehrerin will sich auf einer Lehrerkonferenz angesteckt haben, die Gymnasiallehrerin bei zwei Schülern und die Finanzbeamtin auf einer Personalrätetagung. Dem Verwaltungsgericht war das zu unbestimmt.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.
Lehrer besonders klagefreudig wegen Corona
Dabei ist es längst wissenschaftlich erweisen, dass von den Schülerinnen und Schülern eine geringe Infektionsgefahr ausgeht. „Die Infektionsrichtung ging von den Erwachsenen zu den Kindern“, sagt der Virologe Klaus Stöhr im Gespräch mit RTL.
Bereits nach dem ersten Lockdown gab es Untersuchungen, wonach die Corona-Ansteckungsgefahr in Schulen viel geringer als angenommen war.
In einer gemeinsamen Untersuchung der Berliner Charité und der Technischen Universität Berlin kam außerdem heraus, dass Kinder beim Atmen, Sprechen und Singen in Innenräumen deutlich weniger kleine Schwebeteilchen in die Luft abgeben als Erwachsene und damit deutlich weniger ansteckend sind.
Trotz der wissenschaftlichen Corona.Erkenntnissen zeigen sich vor allem Lehrer in der Vergangenheit besonders klagefreudig: So hat eine weitere Lehrerin aus NRW dagegen geklagt, die Corona-Tests ihrer Schüler zu beaufsichtigen, weil sie sich einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sah. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage abgewiesen. Die Lehrerin habe keinen Anspruch auf eine „Null-Risiko-Situation“ an ihrem Arbeitsplatz. (mit dpa/aze)
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