Zweit Tage lang kein FernverkehrEVG kündigt 50-Stunden-Streik bei der Deutschen Bahn an

Reisende und Pendler der Deutschen Bahn müssen sich schon bald auf massive Zugausfälle einstellen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat die nächsten Warnstreiks im Tarifstreit mit der Bahn-Branche angekündigt. Die Deutsche Bahn reagiert und lässt alle ICE und IC-Züge zwei Tage lang in den Depots.
50-Stunden-Bahnstreik ab dem 14. Mai - kein Fernverkehr in Deutschland
Mit einem 50-stündigen Warnstreik will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Bahnverkehr ab Sonntagabend weitgehend lahmlegen.
Von Sonntag 22.00 Uhr bis Dienstagnacht um 24.00 Uhr soll im Fern-, Regional- und Güterverkehr auf der Schiene nichts mehr gehen.
Mit dem bundesweiten Warnstreik will die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeberseite im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn erhöhen.
„Da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt, wird jetzt noch einmal gestreikt“, teilte EVG-Tarifvorständin Cosima Ingenschay am Donnerstag mit. „Insgesamt streiken wir 50 Stunden und erhöhen damit den Druck deutlich, weil uns die Arbeitgeber keine andere Wahl lassen“, hieß es von Verhandlungsführer Kristian Loroch.
Den Schwerpunkt der Streiks legt die Gewerkschaft EVG bei der Deutschen Bahn. Mit anderen Bahnunternehmen sei man in Verhandlungen, dort werde nicht gestreikt, erklärte die EVG.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Fernverkehr für zwei Tage vollständig einzustellen. Zwischen Sonntagabend um 22.00 Uhr und Dienstagabend um 24.00 Uhr blieben sämtliche ICE- und IC-Züge in den Depots, teilte der Konzern mit.
Darum geht es bei den Warnstreiks der Gewerkschaft EVG
Die EVG hat in dem Konflikt bereits zwei Mal zu bundesweiten Warnstreiks im Fern- und Regionalverkehr aufgerufen und diesen damit weitgehend zum Erliegen gebracht.
Die Gewerkschaft verhandelt seit Ende Februar mit der Deutschen Bahn und 50 weiteren Eisenbahn-Unternehmen über höhere Tarife für rund 230.000 Beschäftigte. Die nächste Gesprächsrunde mit der Deutschen Bahn ist für den 23. Mai angesetzt.
Die Gewerkschaft will bei den Verhandlungen mindestens 650 Euro mehr im Monat für die Beschäftigten herausholen oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen. Das alles bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von einem Jahr.
Die Deutsche Bahn will sich dagegen am Abschluss des öffentlichen Dienstes orientieren, der Ende April erzielt wurde.
Lese-Tipp: Mehr Gehalt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Müssen Berufstätige trotz Bahnstreik zur Arbeit?
Auch wenn das Bahnpersonal im Nah- und Fernverkehr streikt, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen.
Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt – so wie jetzt.
Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege - in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar, sagt Oberthür.
Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen.
Warnstreik bei der Bahn: Das können Sie tun, wenn Sie gestrandet sind
Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann.
Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.
Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.
Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.
Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.
Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf bahn.de oder über die DB Navigator-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte- Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden. (dpa/aze)
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