Vererben von Immobilien
Wie neue Regeln ab 2023 zu absurd hohen Erbschaftssteuern führen können
Wer ab dem kommenden Jahr eine Immobilie erbt, dürfte tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn die Erbschaftssteuer wird neu berechnet. Doch es gibt Ausweichmöglichkeiten.
Was ändert sich bei der Erbschaftssteuer 2023?
Im Dezember wird eine Änderung am Steuergesetz verabschiedet, wodurch sich die Spielregeln beim Vererben von Haus und Wohnung ab Januar ändern dürften. Und das kann teuer werden.
Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt muss bislang dafür Erbschaftssteuer zahlen, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Ist die Immobilie also mehr Wert als der Freibetrag, der für den jeweiligen Verwandtschaftsgrad vorgesehen ist, fallen mindestens sieben bis zu 50 Prozent Steuer an.
Daran wird sich erst einmal nicht viel ändern. Aber: Geplant ist, dass der Wert des Hauses oder der Immobilie neu berechnet wird. Viele Immobilien dürften nach der Neuberechnung wesentlich wertvoller eingestuft werden. Und mit dieser höheren Bewertung steigt dann auch die Steuer. Der Eigentümerverband Haus und Grund rechnet mit einem Anstieg von 20 bis 30 Prozent.
Betroffene | Freibetrag in Euro | Steuerklasse |
Ehepartner und Lebenspartnerschaft | 500.000 | I /III |
Kinder, Stief- und Adoptivkinder | 400.000 | I |
Enkelkinder | 200.000 | I |
Urenkel u. Eltern und Großeltern | 100.000 | I |
Schenkung an Eltern und Großeltern / Geschwister, Stief- und Schwigereltern / geschiedene Ehepartner und aufgehobenen Lebenspartnerschaften | 20.000 | II |
Weitere | 20.000 | III |
Quelle:Handelsblatt/Bundesfinanzministerium
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
Im Grunde werden Immobilien sehr unterschiedlich in ihrem Wert geschätzt.
- Über den Sachwert – Er wird angewendet, wenn ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte vererbt oder verschenkt wird. Er soll abbilden, wie begehrt die Immobilie am Markt ist. Mit hinein fließt auch, wie lange es genutzt werden kann.
- Über den Vergleichswert – Hier wird geschaut, wie in der Region ähnliche Immobilien gewertet werden
- Über den Ertragswert – Hier werden die Werte von Miethäusern errechnet, vor allem über die künftig erwarteten Einnahmen – wie etwa Mieten.
Vor allem beim Sachwert sollen sich einige Faktoren je nach Region nun ändern. Neu wird etwa sein, dass bei der Berechnung, wie lange ein Haus genutzt werden kann, man nun nicht mehr von 70, sondern 80 Jahren ausgeht. Der Faktor, um den das berechnet wird, soll nun höher liegen.
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Was können Betroffene tun?
- Gesetzesänderung noch zuvorkommen
Vor der Änderung reagieren. Möglich wäre es, jetzt noch eine Schenkung zu veranlassen. So gelten noch nicht die neuen Regeln. Experten raten aber dazu, sich auf jeden Fall fachkundig beraten zu lassen und nichts zu überstürzen. - Teilschenkung alle zehn Jahre
Eltern oder sonstige Erblasser können auch schon zu Lebzeiten ihre Immobilie an gewünschte Erben übertragen. Ein Haus kann alle zehn Jahre in Teilen verschenkt werden. Damit können Wohnung und Co., die im Wert über den Freibeträgen liegen, Stück für Stück steuerfrei an die Lieben weitergegeben werden.
Haus und Grund fordert höhere Freibeträge bei Erbschaftssteuer
Der Eigentümerverband Haus und Grund fordert wegen der ab 2023 geltenden neuen Bewertungsregeln höhere Freibeträge. "Es muss auch in Zukunft möglich sein, eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie ohne ein finanzielles Desaster an seine Kinder zu vererben. Deshalb sollten sich die Länder jetzt zügig auf höhere Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verständigen", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
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Die neuen Bewertungsregeln führen nach Angaben des Verbandes in weiten Teilen Deutschlands zu Wertsteigerungen von 20 bis 30 Prozent. Die seit 2009 unveränderten Freibeträge müssten erhöht werden, um die rein rechnerisch bedingten Wertsteigerungen wieder aufzufangen. Auch werde die Energiewende im Gebäudebestand den Eigentümern und ihren Erben finanziell viel abverlangen. (mtr)
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