Energieversorger müssen über Wirkung der Strom- und Gaspreisbremsen informieren
Wie hoch fällt Ihre Entlastung aus? Was es jetzt zu beachten gilt, Tipps hat Finanzexperte Tenhagen!
Haben Sie schon Post von Ihrem Energieversorger bekommen? Bis März müssen die Firmen ihre Kunden nämlich darüber informieren, wie stark sie durch die Strom- oder Gaspreisbremse entlastet werden. Mehrere Millionen Kunden sind von den Preisbremsen betroffen, so der Verband kommunaler Unternehmen. Ende 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die Energiepreise für 80 Prozent des Verbrauchs zu deckeln. Bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas auf 12 Cent und bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Die Mehrkosten übernimmt der Staat.
Was es da jetzt zu beachten gilt – Tipps hat Hermann-Josef Tenhagen, Finanzexperte und Chefredakteur von Finanztip. Das ganze Interview im Video.
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Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt achten, wenn sie Post bekommen?

Um von der Entlastung bei Strom- und Gaspreisen zu profitieren, gilt es jetzt genau hinzuschauen, wenn die Post in den Briefkasten flattert. So macht Finanzexperte Herrmann-Josef Tenhagen im RTL/ntv-Interview deutlich:
„Also erstmal sollten Sie gucken, ob Sie das Schreiben bekommen. Manche Leute werfen ja Schreiben von den Energieversorgern dann gleich wieder als Werbeschreiben in die Altpapiertonne. Das sollte man im Augenblick nicht tun, sondern reingucken.“ Die Versorger müssten jetzt vorrechnen, wie viel man tatsächlich profitiere. Also, wie sehr der monatliche Abschlag gesenkt werde wegen dieser Energiepreisbremse.
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Außerdem sei laut Tenhagen wichtig, selbst auch zu kontrollieren, ob denn die richtige Grundlage für die Energiepreisbremse genommen wurde. Konkret bedeutet das „nämlich, was im letzten Jahr auf meiner Strom- und meiner Gasrechnung draufstand, weil das die Grundlage für diese Energiepreisbremse ist“, so Tenhagen.
Seine Tipps:
Checken, ob Sie das Schreiben bereits bekommen haben
Post im Blick halten und KEINE Schreiben der Energieversorger wegwerfen
Kontrollieren, ob die richtige Grundlage für die Berechnung genommen wurde
Wie sieht es bei Ihnen aus? Hier können Sie abstimmen!
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Tenhagen: Etliche Energieversorger haben Schreiben noch nicht rausgeschickt
Aktuell sei zu sehen, dass viele Energieversorger ihre Schreiben noch nicht verschickt haben, erklärt der Finanzexperte. Doch was genau bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt? Tenhagen rechnet vor:
„Sie haben jetzt einen Abschlag, den Sie zahlen, beispielsweise von 140 Euro. Und dann sollte in dem Schreiben drin stehen: Ab März musst du nur noch 130 Euro zahlen, weil die anderen 10 Euro der Staat zahlt. Und außerdem bekommst du für Januar und Februar auch noch was zurück. Das heißt: Im März selbst bezahlst du nur 110 Euro und dann ab April 130 Euro“. So ähnlich sollten die Zahlen aussehen, wenn der Stromverbrauch so ähnlich ausfalle wie im Jahr davor, erklärt Tenhagen. (lwe)
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