Präsident des BundessozialgerichtsUngeimpfte sollen Kosten im Krankenhaus teilweise selbst zahlen

Der Präsident des Bundessozialgerichts hat sich dafür ausgesprochen, Ungeimpfte an den Kosten ihrer Krankenhausbehandlung zu beteiligen – wenn sie sich ohne Weiteres hätten impfen lassen können. Zudem kritisiert Rainer Schlegel die Entscheidung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, die Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen nicht umsetzen zu wollen.
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Zehn Tage auf der Intensivstation verursachen bis zu 200.000 Euro Kosten
Im Jahresgespräch des Bundessozialgerichts am Dienstag sprach Präsident Rainer Schlegel über die durch Corona entstanden Kosten für das Gesundheitswesen. Für durchschnittlich zehn Behandlungstage auf einer Intensivstation samt Beatmung schätzt er diese auf 60.000 bis 200.000 Euro. „Für nur einen solchen Corona-Patienten müssen ein Beschäftigter mit einem Durchschnittseinkommen und sein Arbeitgeber rund 34 Jahre lang Beiträge einzahlen“, erklärt Schlegel laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung. Diese Kosten würden in der Diskussion um wirtschaftliche Folgen derzeit allerdings keine Rolle spielen.
Bislang haben Ungeimpfte Zugang zu allen notwendigen Behandlungen, auch im intensivmedizinischen Bereich. "Alles andere wäre ethisch auch nicht vertretbar“, so Schlegel laut einem Bericht der Tagesschau. Wäre es ihnen allerdings ohne Weiteres möglich gewesen, sich impfen zu lassen, so sollten sie in angemessener Höhe an den Kosten ihrer Behandlung beteiligt werden. „Das richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen, sollte dem Versicherten aber auch weh tun“, sagte der Präsident des Bundessozialgerichts.
Bayern und Sachsen wollen Teil-Impfpflicht aussetzen
Beim Jahresgespräch kritisierte Schlegel zudem die angekündigte Aussetzung der Teil-Impfpflicht in Bayern. „Juristisch ist dieser Vorstoß nicht machbar, man kann nicht einfach ein Gesetz nicht anwenden. Ein Gesetz gilt“, betont Schlegel am Dienstag. Seiner Meinung nach würde sich daraus ein klares Betätigungsverbot ergeben. Laut einem Bericht der Tagesschau habe das Bundesgesundheitsministerium in einer Stellungnahme allerdings darauf verwiesen, dass es Aufgabe der Gesundheitsämter sei, Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbote auszusprechen. Dies lägen im Ermessen der Behörde.
NRW-Gesundheitsminister: Bund lässt Länder bei der Impfpflicht alleine
Nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministers würden die Länder bei der Umsetzung der anstehenden Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal im Stich gelassen werden. Die Umsetzung ab 15. März werde für die Bundesländer eine große Herausforderung, sagte Karl-Josef Laumann am Mittwoch auf WDR 5. Es müsse genauer definiert werden, für wen die Impfpflicht gelten solle. „Ich glaube schon, dass die Länder gute Gründe haben zu sagen, lasst uns doch - Bund und Länder gemeinsam - sehen, dass wir bestimmte Parameter gleich auslegen, damit wir auch zu einer gleichen Gesetzesauslegung in ganz Deutschland kommen.“ Anders als Bayern, würde das Gesetz in NRW aber umgesetzt werden. Allerdings werde es wohl erst im Sommer vor Ort greifen. Laumann schätze die Zahl der Pflegekräfte ohne Impfnachweis zwischen 50.000 bis 90.000, die dann im Einzelfall zu prüfen seien. Dabei sei genau abzuwägen, ob im Falle eines Betretungsverbots für die ungeimpfte Person noch die Versorgungssicherheit gewährleistet sei. (zre)
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