Einige Nahverkehrszüge betroffen
Wo das 49-Euro-Ticket NICHT gilt!
Das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, hat ein Ziel: Reisen und Mobilität in Deutschland bundesweit günstiger und für mehr Menschen zugänglich zu machen. Doch schon jetzt gibt es einen Haken: das Deutschlandticket gilt nicht in allen Nahverkehrszügen.
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Von wegen "immer in den Nah- und Regionalverkehr hüpfen"
„Egal, wo du bist: Du kannst immer in den Nah- und Regionalverkehr hüpfen. Grenzenlos praktisch“ – mit diesem Slogan wirbt die Deutsche Bahn in einem Werbeposting auf Twitter für das Deutschlandticket, das zum ersten Mai eingeführt werden soll.
Doch der Slogan „immer in den Nah- und Regionalverkehr hüpfen“ scheint offenbar nicht halten zu können, was er verspricht.
Denn auf das Twitter-Posting der Bahn meldet sich ein Twitter-Nutzer namens „Edmund Lauterbach“ zu Wort und antwortet auf den Bahn-Tweet mit der Frage: „Zum Beispiel RE 52432?“ Daraufhin antwortet die Deutsche Bahn und macht darauf aufmerksam, dass das Deutschlandticket auf dieser Linie nicht gültig sei, da die Linie vom DB Fernverkehr betrieben werde und nicht von DB Regio. Dazu wird auf die „FAQ“-Seite der Deutschen Bahn verwiesen. Doch was heißt das konkret?
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Wo gilt das Deutschlandticket jetzt und wo nicht?
Auf der Deutsche-Bahn-Webseite heißt es, dass das Deutschlandticket grundsätzlich NICHT in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie zum Beispiel FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig sei. „Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern.“
Das heißt konkret: In Zügen von DB Fernverkehr und anderen Verkehrsanbietern gilt das Deutschland nicht. Ob das Deutschlandticket in Zügen gültig ist, hängt davon ab, ob sie von der DB Regio betrieben werden. In DB-Regio-Zügen gilt das Deutschlandticket. Das ist für Kunden einsehbar unter den Verbindungsdetails der Zugbuchung.
Aber: Es gibt auch Grenzfälle in Regionen wie Stuttgart, Berlin, Bremen, Rostock, Weimar und Siegen. Dort betreibt die Deutsche Bahn, wie das Digitalmagazin „t3n“ berichtet, Fernverkehrszüge, die bei manchen Strecken auch als Nahverkehr gelten. In den Fällen müssen die jeweiligen Bundesländer noch verhandeln, damit das Deutschlandticket auch für diese Ausnahme-Strecken gilt.
Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden, heißt es auf der Webseite der Deutschen Bahn weiter. Auf Anfrage von RTL bestätigt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, dass das Deutschlandticket grundsätzlich im Fernverkehr mit Bus und Bahn, im rein touristischen Verkehr oder bei Strecken im Ausland nicht gelte. „Mancherorts gibt es Ausnahmen und Kooperationen, da muss man sich dann vor Fahrtantritt erkundigen“, heißt es vom Verband weiter. (lwe)
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