Ab Oktober plötzlich "ungeimpft"!12 Millionen Impfzertifikate laufen aus - sind auch Sie betroffen?

Am 1. Oktober 2022 treten Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Kraft. Viel wurde über die Wiedereinführung der Maskenpflicht diskutiert, doch die neuen Regelungen über den Impfschutz haben für Geimpfte eine weitaus größere Bedeutung. Wer ab dem 1. Oktober noch als vollständig geimpft gilt – und welche Folgen das für den Impfnachweis in der Corona-Warn-App und CovPass-App hat.
Corona-Impfung: Wer vollständigen Impfschutz bis 30 September 2022 hat
Vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 treten im Infektionsschutzgesetz Änderungen in Kraft. Lockdowns und Schulschließungen soll es im Herbst und Winter nicht geben, allerdings können wieder strengere Corona-Regeln eingeführt werden. Doch neben den allgemeinen Regeln gibt es Änderungen beim Impfstatus, also wer als vollständig geimpft gilt.
„Personen, die eine Zweifachimpfung haben, gelten nach den Neuerungen im Infektionsschutz ab dem 1. Oktober 2022 grundsätzlich nicht mehr als vollständig geimpft“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf RTL-Nachfrage.
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Laut dem Bundesgesundheitsministerium liegt bis zum 30. September 2022 ein vollständiger Impfschutz vor:
nach drei Einzelimpfungen,
nach zwei Einzelimpfungen,
nach einer Einzelimpfung – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Änderung zu vollständigem Impfschutz ab 1. Oktober 2022
Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass ab 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz vorliegt:
nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
nach zwei Einzelimpfungen – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
11,8 Millionen Menschen in Deutschland ohne Auffrischungsimpfung
Wer also zweifach gegen Corona geimpft ist, gilt ab 1. Oktober 2022 nicht mehr automatisch als vollständig geimpft. Laut den aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts sind 63,4 Millionen Menschen in Deutschland grundimmunisiert (76,3 %). Das bedeutet, sie haben alle notwendigen Impfdosen der Grundimmunisierung erhalten, die meisten davon sind zweifach geimpft. 51,6 Millionen Menschen in Deutschland haben zusätzlich noch eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten.
Das bedeutet: 11,8 Millionen Menschen in Deutschland sind zweifach geimpft und gelten ab dem 1. Oktober 2022 als nicht vollständig geimpft, wenn sie nicht zusätzlich vorweisen können:
einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung, oder
eine mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung, oder
eine mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Zweite Impfzertifikat in Corona-Warn-App und CovPass-App nicht mehr gültig
Das hat auch Folgen für den Status im digitalen Impfzertifikat in der Corona-Warn-App und Cov-Pass-App. „Demnach wird das digitale COVID-Impfzertifikat der EU bei der Überprüfung mit der CovPassCheck-App für die innerstaatliche Verwendung als ungültig angezeigt“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage von RTL.
„Im Kontext der Einreise ist gemäß den europarechtlichen Vorgaben ein digitales COVID-Impfzertifikat der EU auch nach dem 1. Oktober 2022 bei einer zweifachen Impfung weiterhin gültig, wenn seit der letzten Impfdosis nicht mehr als 270 Tage vergangen sind bzw. zeitlich unbegrenzt bei Personen unter 18“, erklärt der Sprecher weiter.
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Auch in der Corona-Warn-App werde „das zweite Zertifikat als nicht mehr gültig angezeigt“. Zudem kündigt das Bundesgesundheitsministerium an: „Die bislang noch bestehende Anzeige „2G“ bzw. „2G+“ entfällt ab 1. Oktober vollständig.“
Neue Auffrischungsimpfung erforderlich?
Welche Folgen der Verlust des vollständigen Impfschutzes hat, ist noch nicht abzusehen. Derzeit ist es weder für den Besuch von Veranstaltungen noch für Flugreisen innerhalb der EU erforderlich, einen Impfnachweis vorzuzeigen. Das könnte sich aber im Herbst schon ändern.
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Wer flexibel bleiben möchte, sollte sich überlegen, seinen Impfschutz bald zu vervollständigen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Personen über 60 Jahren die zweite Auffrischungsimpfung.
Bedingung für die Auffrisch-Impfung sei im Regelfall, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate her sei. Nur in begründeten Einzelfällen könne der Abstand auf vier Monate reduziert werden, so die Stiko.
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