Bundestag stimmt Infektionsschutzgesetz zuDiese Corona-Maßnahmen gelten im Herbst und Winter!
Die kältere Jahreszeit rückt näher und damit wird auch eine etwas schwierigere Pandemielage wahrscheinlicher. Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit ermöglicht es die Ampel-Koalition den Ländern bei einer Zunahme der Infektionszahlen neue Maßnahmen zu erlassen. Sogenannte Lockdowns gehören allerdings ebenso wenig wie generelle Schulschließungen zu den Instrumenten, die den Ländern ermöglicht werden. Das Gesetzespaket sieht vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vor.
Von der Opposition kommt harsche Kritik an den Plänen, die voraussichtlich am 16. September auch noch in den Bundesrat müssen. Die Maßnahmen im Überblick.
Lese-Tipp: Kommentar zu Lauterbachs Corona-Regeln für den Herbst
So sehen die Corona-Regeln für den Herbst aus!
Fernverkehr:
Bundesweit ist das Tragen von FFP2-Masken im Fernverkehr von Bahnen und Bussen vorgeschrieben. Anders als zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen, hat der Bundestag beschlossen, dass in Flugzeugen keine Masken mehr getragen werden müssen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann das aber per Verordnung ändern.Nahverkehr:
Über die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr entscheiden die Bundesländer - wie derzeit auch.Gesundheitswesen:
Es gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und für Beschäftigte von Pflegediensten. Für Patienten und Pflegebedürftige kann als Faustregel gelten, dass diejenigen, die stationär betreut werden, keine Masken tragen müssen. Im ambulanten Bereich müssen Patienten hingegen Masken tragen, wenn sie in eine Arztpraxis oder zur Physiotherapie kommen. Ob das Personal in Arztpraxen zum Mund-Nasen-Schutz verpflichtet wird, regeln die Länder.Testpflichten: Das Personal in Pflege- und Behinderteneinrichtungen muss sich dreimal in der Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen. Eine Testpflicht gilt auch für Besucherinnen und Besucher.
Gaststätten, Sport, Freizeit und Kultur:
Die Länder können ab Oktober das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen vorschreiben. Sie können Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen machen, müssen es aber nicht. Wer hingegen negativ getestet ist, muss beim Sport, im Restaurant oder Theater keine Maske tragen.Schulen und Kindertagesstätten:
Die Bundesländer können Tests anordnen. Schulen und Kitas sollen offen gehalten werden. Wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist, kann das Tragen von Masken im Unterricht ab der fünften Klasse vorgeschrieben werden.Schärfere Regeln bei höherer Gefahr:
Die Länder können die Regeln verschärfen, wenn durch das Infektionsgeschehen dem Gesundheitswesen die Überlastung droht oder die Grundversorgung etwa mit Wasser und Energie oder die Arbeit von Polizei oder Feuerwehr in Gefahr sind. Die Länder können einen generellen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum vorschreiben und eine Maskenpflicht für alle Veranstaltungen drinnen - sowie draußen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Außerdem können Personenobergrenzen für Veranstaltungen und Hygienekonzepte für Einrichtungen vorgeschrieben werden.Verlängerung von Erleichterungen während der Pandemie:
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht eine Verlängerung der Sonderregeln für Eltern und pflegende Angehörige vor. Eltern können noch bis Ende 2023 zusätzliche Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Pflegende Angehörige haben bis Ende April 2023 Anspruch auf zwanzig Tage Pflegeunterstützungsgeld.
Die Änderungen gelten vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023, wenn auch der Bundesrat Ende kommender Woche zustimmt. Die bisherigen Regeln, die am 23. September auslaufen würden, werden bis Ende des Monats verlängert.
Lese-Tipp: Bildungsministerin Stark-Watzinger fordert die Länder auf: Derzeit keine Masken in den Schulen!
Lauterbach: „Wir sind sehr gut vorbereitet“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht mit den vorgesehenen Corona-Regeln für den Herbst passende Instrumente zur Kontrolle aller vorstellbaren Szenarien. „Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag im Bundestag vor der Abstimmung über ein geplantes Gesetzespaket der Ampel-Koalition. Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. „Wir werden die Lage im Griff haben“.
Lauterbach ergänzte: „Wir sind sehr gut vorbereitet“. Er verwies neben den Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz auch auf eine weitere Impfkampagne mit Präparaten, die an neue Virusvarianten angepasst sind, und einen stärkeren Einsatz von Medikamenten bei Erkrankten. Zudem solle es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Lauterbach verteidigte es erneut als vertretbar, dass die lange geltende Maskenpflicht in Flugzeugen vorerst enden soll. „Obwohl die Luftdurchwälzung im Flugzeug nicht perfekt ist, ist sie doch deutlich intensiver als in einem Bus oder einem Zug“. Wenn die Corona-Lage es notwendig mache, werde die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen.
Die Opposition ließ allerdings nicht locker. Es hagelt harsche Kritik für die neuen Corona-Pläne im Herbst und Winter.
Harsche Kritik von Söder: „Wir werden bald überlegen müssen, sind die strengen Quarantäne-Regeln noch angemessen?“

Die Union fordert grundlegende Kurskorrekturen. Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen.“ Zu zentralen Fragen des Corona-Herbstes bleibe sie Antworten schuldig. „Das Gesetz ist voller Unklarheit und lässt die Bundesländer ratlos zurück.“ In einem Entschließungsantrag spricht sich die Union für ein Ende der Corona-Impfpflicht für Personal in Pflegeheimen und Kliniken und gegen pauschale FFP2-Maskenpflichten in Verkehrsmitteln aus.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach sich für die Abschaffung der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Er finde es absurd, dass man im Flugzeug keine Maske mehr tragen müsse, aber für den Fernverkehr die Maskenpflicht noch gelte, sagte der CSU-Chef am Abend in der ARD-Sendung „Maischberger“. Der einst im „Team Vorsicht“ selbstverortete Söder stellte auch noch mehr in Frage: „Wir werden bald überlegen müssen, sind die strengen Quarantäne-Regeln noch angemessen?“ Er wolle die Quarantäne flexibilisieren, „das Ganze kürzer machen und auch danach gehen, ob Symptome da sind oder nicht“.
Der Busunternehmerverband BDO forderte die Abschaffung der Maskenpflicht wie in Flugzeugen auch für Fernbusse. Es brauche einheitliche und nachvollziehbare Regelungen, sagte Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie begründete dies auch mit der wirtschaftlichen Krise der Branche angesichts hoher Energiepreise. (Reuters/ dpa/epd/lwe)
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