Kann Esprit gerettet werden?Wie es nach der Insolvenz weitergeht – für Kunden und Mitarbeiter

Kommt jetzt die Rettung für Esprit?
Zwei Bieter interessieren sich für das Europageschäft des Modekonzerns. Eine Entscheidung steht kurz bevor. Was das für Kunden bedeuten könnte.
Insolvenzverfahren wurde eröffnet
Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die in Ratingen ansässige Esprit Europe GmbH und sechs weitere deutsche Gruppengesellschaften des Modekonzerns eröffnet. Das geht aus einer Bekanntmachung des Gerichts auf dem Portal insolvenzbekanntmachungen.de und einer Mitteilung des Unternehmens hervor. Zum Sachverwalter bestellt wurde Lucas Flöther. Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hatte Esprit im Mai Insolvenz für sein Europageschäft angemeldet und das Gericht die vorläufigen Verfahren angeordnet.
Es ist nicht das erste Mal, dass Esprit in der Krise steckt: 2020 hat der Modekonzern ein Schutzschirmverfahren für mehrere deutsche Gesellschaften beantragt. Damals waren rund 50 Filialen in Deutschland geschlossen worden, etwa 1.100 Stellen wurden gestrichen.
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So geht es mit den Angestellten weiter
In der Mitteilung von Esprit heißt es, die 1.300 Beschäftigten seien über die aktuelle Situation informiert worden. Wie es mit ihnen weiter geht, hängt maßgeblich davon ab, ob und welches Angebot Esprit von möglichen Investoren annehmen wird. Allerdings, je nach Ausgang der Verhandlungen, könne Esprit gezwungen sein, die operativen Tätigkeiten in den deutschen Esprit-Gesellschaften ganz oder teilweise in den nächsten Monaten herunterzufahren, heißt es. Mit den Betriebsräten würden Verhandlungen über Sozialpläne und Interessenausgleich geführt, die Zahlung der Gehälter sei gesichert, bis insolvenzrechtliche Kündigungen wirksam würden.
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Was bedeutet die Situation für Kunden?
Esprit Europe liegen aktuell zwei Angebote vor. In beiden Angeboten gehe es um den Erwerb der europäischen Markenrechte, die bei der in Hongkong ansässigen Esprit Holding liegen. Um die Rechte rechtssicher anbieten zu können, sei bereits eine Vereinbarung mit der Konzernzentrale geschlossen worden, heißt es. Eines der Bieter-Konzepte sieht den Relaunch von Esprit zu einem späteren Zeitpunkt vor, das andere eine Betriebsfortführung in erheblich reduziertem Umfang.
Ziel des Insolvenzverfahrens sei stets gewesen, dass die Esprit-Gesellschaften unter neuer Eigentümerschaft ihre Geschäfte fortführen können, sagt Sanierungsgeschäftsführer Dr. Christian Gerloff. „Wir müssen jedoch leider feststellen, dass alle Interessenten in dem unverändert sehr angespannten Marktumfeld für den Modehandel nicht oder nur sehr begrenzt bereit sind, dieses unternehmerische Risiko einzugehen.“ Wie genau es also weitergeht und welches der beiden Konzepte am Ende umgesetzt wird, wird die Zeit zeigen. (iga mit dpa)


