Kette ist insolventDepot-Gutscheine jetzt wertlos – was ihr darüber wissen müsst

Nächste Hiobsbotschaft!
Bei der insolventen Kette Depot könnt ihr zukünftig nicht mehr per Gutschein bezahlen - nur noch bar oder mit Karte! Warum das so ist und was das Insolvenzverfahren für Kunden bedeutet.
Kunden bekommen Insolvenz zu spüren
Vor etwa einer Woche hatte die Deko-Kette Depot verkündet, ein Schutzschirmverfahren – also eine Insolvenz in Eigenverantwortung – einzuleiten. Eine erste Konsequenz für die Kunden macht sich nun bemerkbar: Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden. So steht es im Online-Shop des Unternehmens. Ähnliche Hinweise sollen Medienberichten zufolge auch in den Filialen aushängen.
Das passiert mit euren Gutscheinen
Die schlechte Nachricht zuerst: Wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden, schreibt die Verbraucherzentrale. Werden Gutscheine nicht mehr angenommen, kann man den Gutscheinbetrag zur Insolvenztabelle anmelden. Erfolgversprechend ist dieses Vorgehen allerdings meistens nicht. Ob sich der Aufwand also lohnt, hänge vor allem an der Höhe des Gutscheinbetrags, so die Verbraucherzentrale.
Lese-Tipp: Esprit meldet Insolvenz an – ist die Marke damit nun Geschichte?
Auf RTL-Anfrage wollte sich Depot zur aktuellen Gutschein-Situation nicht äußern. Stattdessen wurde nur auf das laufende Schutzschirmverfahren verwiesen. Ob und wann Gutscheine also vielleicht sogar wieder eingelöst werden können, ist unklar und hängt vor allem vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab, erklärt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen.
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Das sind eure Rechte
Die etwas bessere Nachricht: „Grundsätzlich behalten Kunden alle Verbraucherrechte“ in einem Schutzschirmverfahren, sagt Lassek. Darunter fallen zum Beispiel auch Gewährleistungsrechte, wenn ihr mangelhafte Ware erhalten habt oder Widerrufsrechte bei Online-Käufen. Allerdings informiert Depot auf seiner Website darüber, dass Retouren für alle Artikel, die vor dem 16. Juli bestellt wurden, aktuell nicht mehr möglich sind.
Ein solches Vorgehen sei auch schon bei anderen Insolvenzverfahren vorgekommen, sagt Lassek. Obwohl man also Kunde also weiterhin seine Rechte behält, „gestaltet sich die Rechtsdurchsetzung schwierig bis unmöglich“, erklärt der Rechtsanwalt. Ganz besonders, wenn die Sanierung scheitert und das Unternehmen am Ende tatsächlich zahlungsunfähig ist. Sein Tipp, für alle, die etwas zurückgeben wollen: Lieber privat verkaufen!


