Mieser Handyempfang?Ab diesem Wert dürft ihr demnächst klagen!

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Verbindungsaufbau Fehlanzeige? Wenn das Handynetz hinter den Versprechungen liegt, können Kunden wahrscheinlich bald klagen.
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Mist, Funkloch!

Da zahlt man schon eine Menge für den Handyvertrag, aber das Netz hält nicht, was der Vertrag verspricht. Da soll ein Rechtsanspruch jetzt Abhilfe schaffen.

Weniger Daten? Weniger zahlen!

Wer auf seinem Handy eine viel schlechtere Datenverbindung bekommt als im Handyvertrag vereinbart, soll künftig weniger zahlen müssen. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021. Bisher gab es aber keine konkrete Definition der schlechten Leistung. Das soll sich jetzt ändern.

Stadt oder Land? Auf die Umgebung kommt es an!

Dafür hat die Bundesnetzagentur folgende Werte vorgeschlagen:

  • Nutzer in ländlichen Gegenden sollen einen Anspruch auf Preisminderung haben, wenn sie nur 10 Prozent des im Vertrags angegebenen Maximalwert bekommen.

  • In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle bei 15 Prozent.

  • 25 Prozent soll der Wert in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte betragen.

Allerdings muss der Handynutzer für den Nachweis des Rechtsanspruchs 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen - der Aufwand ist also recht hoch.

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Noch ist nicht klar, wann das Messtool kommt

Der Plan der Bundesnetzagentur soll vor allem den Kunden nutzen. „Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist“, sagt Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller. Jetzt können Marktteilnehmer und Verbraucherschützer Stellung nehmen. Wann das Regelwerk final beschlossen wird und das dafür nötige Messtool kommt, ist noch unklar. Übrigens: Für das Festnetz gibt es so ein Tool bereits. Ihr findet es unter breitbandmessung.de. (iga mit dpa)