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Handyvertrag

Ein Handyvertrag beinhaltet entweder einen Prepaid-Tarif oder einen Postpaid-Tarif mit monatlicher Abrechnung. Für die Nutzung ist eine SIM-Karte erforderlich.

Handyvertrag

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Mobilfunkvertrag als Handyvertrag bezeichnet. Dieser Begriff bezieht sich sowohl auf Verträge mit monatlicher Abrechnung (Postpaid-Vertrag) als auch auf Prepaidkarten mit aufladbaren Guthaben. Der Mobilfunknutzer verpflichtet sich zur Begleichung der anfallenden Gesprächskosten, während der Netzanbieter in der Pflicht steht, die entsprechende Infrastruktur für den Mobilfunk zur Verfügung zu stellen.

Handyvertrag auf Prepaid- oder Postpaid-Basis

Während Prepaidkarten auch im Einzelhandel zu erwerben sind, erfolgt der Abschluss eines Handyvertrages mit monatlicher Abrechnung direkt bei dem entsprechenden Netzanbieter oder einem autorisierten Händler. Eine Prepaidkarte beinhaltet einen bestimmten Betrag, den der Handynutzer im Voraus bezahlt, zum Beispiel 10, 20 oder 50 Euro. Diese Karten werden über einen Code aktiviert. Der Postpaid-Vertrag mit dem ausgewählten Netzanbieter rechnet die anfallenden Gesprächskosten über eine monatliche Rechnung ab. Zusätzlich berechnen die Netzanbieter, die auch als Provider bezeichnet werden, eine monatliche Grundgebühr. Die Höhe ist abhängig von den aktuellen Angeboten und kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Bei Neuabschlüssen bieten die meisten Provider günstige Angebote an, mit denen die Grundgebühr im ersten Jahr nach dem Abschluss deutlich günstiger ausfällt als für Bestandskunden nach diesem ersten Jahr. Die Nutzung eines Handyvertrages funktioniert auf der Grundlage einer SIM-Karte. Nach dem Einlegen in das Handy erfolgt die Aktivierung, in der Regel ist das Gerät noch am Tag der Buchung voll nutzbar.

Wichtige Informationen zum Handyvertrag

Der Handyvertrag enthält wichtige Informationen für den Nutzer: die Anschluss- und/oder Grundgebühr, Gesprächsgebühren für Festnetz und Mobilfunk sowie für SMS, Gebühren für genutzte Datenverbindungen, die Taktung der abgerechneten Gesprächseinheiten, frei wählbare Zusatzoptionen sowie Sonderkonditionen. Auf Wunsch wird ein Handy mitgeliefert, das über den Handyvertrag abgezahlt wird. Die meisten Smartphone-Verträge beinhalten eine Flatrate, mit der sämtliche Kosten für geführte Gespräche und genutztes Datenvolumen abgegolten sind. Die Einzelabrechnung von Gesprächen und Datennutzung entfällt. Ein Handyvertrag auf der Basis einer monatlichen Abrechnung läuft in der Regel über 24 Monate, meistens über Lastschriftverfahren. Da es zahlreiche Mobilfunkanbieter und Tarife gibt, sollten Handynutzer vor Abschluss eines Vertrages einen Tarifvergleich durchführen, um eine Übersicht über die günstigsten Angebote zu erhalten. Wechselwillige Smartphonenutzer müssen ihren Handyvertrag mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.