Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Mobilfunkvertrag als
Handyvertrag bezeichnet. Dieser Begriff bezieht sich sowohl auf Verträge mit
monatlicher Abrechnung (Postpaid-Vertrag) als auch auf Prepaidkarten mit
aufladbaren Guthaben. Der Mobilfunknutzer verpflichtet sich zur Begleichung der
anfallenden Gesprächskosten, während der Netzanbieter in der Pflicht steht, die
entsprechende Infrastruktur für den Mobilfunk zur Verfügung zu stellen.
Handyvertrag auf Prepaid- oder Postpaid-Basis
Während Prepaidkarten auch im Einzelhandel zu erwerben sind,
erfolgt der Abschluss eines Handyvertrages mit monatlicher Abrechnung direkt
bei dem entsprechenden Netzanbieter oder einem autorisierten Händler. Eine
Prepaidkarte beinhaltet einen bestimmten Betrag, den der Handynutzer im Voraus
bezahlt, zum Beispiel 10, 20 oder 50 Euro. Diese Karten werden über einen Code
aktiviert. Der Postpaid-Vertrag mit dem ausgewählten Netzanbieter rechnet die
anfallenden Gesprächskosten über eine monatliche Rechnung ab. Zusätzlich
berechnen die Netzanbieter, die auch als Provider bezeichnet werden, eine
monatliche Grundgebühr. Die Höhe ist abhängig von den aktuellen Angeboten und
kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Bei Neuabschlüssen
bieten die meisten Provider günstige Angebote an, mit denen die Grundgebühr im
ersten Jahr nach dem Abschluss deutlich günstiger ausfällt als für
Bestandskunden nach diesem ersten Jahr. Die Nutzung eines Handyvertrages
funktioniert auf der Grundlage einer SIM-Karte. Nach dem Einlegen in das Handy
erfolgt die Aktivierung, in der Regel ist das Gerät noch am Tag der Buchung
voll nutzbar.
Wichtige Informationen zum Handyvertrag
Der Handyvertrag enthält wichtige Informationen für den
Nutzer: die Anschluss- und/oder Grundgebühr, Gesprächsgebühren für Festnetz und
Mobilfunk sowie für SMS, Gebühren für genutzte Datenverbindungen, die Taktung
der abgerechneten Gesprächseinheiten, frei wählbare Zusatzoptionen sowie
Sonderkonditionen. Auf Wunsch wird ein Handy mitgeliefert, das über den
Handyvertrag abgezahlt wird. Die meisten Smartphone-Verträge beinhalten eine
Flatrate, mit der sämtliche Kosten für geführte Gespräche und genutztes Datenvolumen
abgegolten sind. Die Einzelabrechnung von Gesprächen und Datennutzung entfällt.
Ein Handyvertrag auf der Basis einer monatlichen Abrechnung läuft in der Regel
über 24 Monate, meistens über Lastschriftverfahren. Da es zahlreiche
Mobilfunkanbieter und Tarife gibt, sollten Handynutzer vor Abschluss eines
Vertrages einen Tarifvergleich durchführen, um eine Übersicht über die
günstigsten Angebote zu erhalten. Wechselwillige Smartphonenutzer müssen ihren
Handyvertrag mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.