Vorsicht vor vorzeitiger Vertragsverlängerung!
Neue Regeln für Handy-Verträge - was Kunden jetzt wissen sollten
Mobilfunkvertrag: Dieses Jahr gibt es neue Regelungen
von RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss
Sie haben sich einen vergleichsweise viel zu teuren Vertrag aufschwatzen lassen oder vergessen, Ihren alten Mobilfunktarif rechtzeitig zu kündigen? Das war in der Vergangenheit oft ärgerlich. Ab dem 1. März 2022 gilt jedoch ein neues Gesetz – ein großer Schritt in Richtung Verbraucherrechte, denn: Mobilfunkanbieter könnten Verträge nach einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten nicht mehr einfach so um ein weiteres Jahr verlängern. Einige Anbieter telefonieren allerdings schon jetzt ihre Kunden ab, um vorzeitige Vertragsverlängerungen zu vereinbaren. Denn bis 28. Februar 2022 geht das alles noch nach altem Recht. Was Sie daher jetzt wissen sollten.
Handy-Verträge sollen nutzerfreundlicher werden
Über 150 Millionen Mobilfunkverträge gibt es in Deutschland. Damit hat jeder Deutsche statistisch gesehen mehr als nur einen Vertrag. Manchmal liegt es einfach daran, dass man einen Kündigungstermin verpasst hat und der Vertrag damit nochmal 12 Monate länger läuft. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern in den meisten Fällen auch häufig teuer.
Seit 2020 gibt es ein neues Gesetz für „faire Verbraucherverträge“. Das wird dafür sorgen, dass in vielen Lebensbereichen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. In mehreren Stufen treten neue Regelungen in Kraft. So gibt es weitreichende Veränderungen für Handyverträge seit Dezember 2020. Wie zum Beispiel beim Thema Kündigung.
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Kündigung verpasst? Kein Problem mehr!
Ein verpasster Kündigungstermin hat bisher viel Ärger bedeutet. Nach altem Recht war es so, dass nach der Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten jeder Handyvertrag um weitere 12 Monate verlängert wurde, wenn wir als Verbraucher nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt haben. Schon zwei Tage zu spät dran gedacht, war man oft noch ewig an den Mobilfunkvertrag gebunden. Diese Praxis hat das neue Gesetz nun beendet. Ab sofort ist es so, dass bei verpasster Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Eine Kündigung ist dann immer mit einer Frist von einem Monat möglich.
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Ihr Mobilfunkanbieter bietet Ihnen einen neuen Vertrag an
Natürlich bleibt es zwei Vertragsparteien immer frei, unabhängig von diesen neuen Vorgaben, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Mir sind Fälle bekannt, in denen derzeit Kunden ganz gezielt angerufen werden. Am Telefon wird dann versucht, eine vorzeitige längere Vertragslaufzeit zu verkaufen. Meist mit dem Angebot eines Rabatts. Mein Tipp: Schauen Sie sich das Angebot sehr kritisch an. Vergleichen Sie mit den Angeboten anderer Mobilfunkanbieter und lassen Sie sich nicht allzu lange binden. Eine flexible Kündigungsmöglichkeit schafft Spielraum, zwischendurch auch zu günstigeren Angeboten zu wechseln.
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Dürfen am Telefon eigentlich Vertragsverlängerungen verkauft werden?
Grundsätzlich darf Ihr Mobilfunkprovider Sie anrufen, sofern Sie dem einmal zugestimmt haben. Aber neu ist: ein Verkaufsgespräch am Telefon muss protokolliert und zusammengefasst werden. Diese Produktinformationen müssen Ihnen dann schriftlich (per E-Mail oder Brief) zugestellt werden und Sie müssen diesen zustimmen. Tun Sie das nicht, gilt die Vertragsänderung nicht.
Transparente Tarifübersicht
Das kennen wir auch: da haben wir einen langlaufenden Vertrag und Neukunden bekommen andere, meist bessere Konditionen. Die Mobilfunkunternehmen passen Ihre Tarife regelmäßig an. Aber Bestandskunden werden darüber im Regelfall nicht unterrichtet. Auch das ist nun anders. Einmal im Jahr muss Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen mitteilen, ob es einen alternativen, günstigeren Tarif für Sie mit den gleichen Leistungen gibt.
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