Was Kunden jetzt wissen müssenNeue Kündigungsfristen: Telefonanbieter setzen Änderung nicht um

Die gute Nachricht zuerst: Ab dem 1. März wird es für alle mit Verträgen einfacher. Denn dann gilt ein neues Gesetz, bei dem Verträge nach einer automatischen Verlängerung monatlich gekündigt werden können. Gleiches gilt eigentlich schon seit Dezember für Mobilfunkverträge, doch viele Anbieter suchen sich Schlupflöcher.
Gesetz gilt seit Dezember 2021 - Anbieter nutzen Schlupflöcher
Seit Dezember 2021 sind Mobilfunkanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, Verträge mit einem Monat Kündigungsfrist aufzulösen. Doch laut Verbraucherzentrale halten sich viele Anbieter nicht daran. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 15. Februar von einem Fall, bei dem ein Mobilfunkanbieter einem Rentner die Kündigung seines Vertrags verwehrte. Auf Nachfrage der Zeitung liege das laut Anbieter an Umstellungsproblemen. Doch die weitere Recherche der Süddeutschen zeigt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Auch die Verbraucherzentrale kennt etliche Fälle, bei denen sich die Mobilfunkanbieter quer stellen und darauf setzen, dass sich die betroffenen Kunden nicht wehren.
Für Verbraucher sei wichtig zu wissen: Sie müssen dran bleiben! Seien Sie kritisch, was ihre Verträge betrifft und setzen Sie Ihr Recht um. Auch eine Meldung an die Verbraucherzentrale kann helfen.
Und das neue Gesetz betrifft auch nicht nur Mobilfunkverträge, sondern auch Telefon- und Internetverträge. Für die gilt mit dem 1. März aber ein anderer Geltungstag.
So werden Verbraucher durch das neue Mobilfunk-Gesetz geschützt
Verträge sind oft kompliziert aufgestellt: Zwei Jahre Laufzeit und dann eine Kündigungsfrist, die Monate zuvor abläuft. Oftmals verlängern sich die Verträge dann automatisch, weil Kündigungsfristen verpasst wurden.
Das ändert sich durch das sogenannte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz seit Dezember 2021:
Verträge dürfen nur noch maximal ein Jahr lang laufen. Zwei Jahres Verträge sind nur in Ausnahmen erlaubt.
Vor einer automatischen Verlängerung muss der Anbieter auf die Kündigungsfrist hinweisen
Die Kündigungsfrist darf maximal einen Monat betragen
Es muss per Knopfdruck gekündigt werden können – also einfach und übersichtlich
Verlängern Sie bis März keine Vertrag
Die veränderten Vertragslaufzeiten gelten laut Verbraucherzentrale für viele andere Verträge erst ab März und so lange scheinen viele Anbieter Schlupflöcher auszunutzen, um Verbraucher in der verbleibenden Zeit in neue Verträge zu locken. Sollten Sie bis dahin also Anrufe oder Mails Ihres Anbieters bekommen, seien Sie vorsichtig. Für Mobilfunkverträge gelten die Neuerungen schon seit Anfang Dezember 2021.
Warten Sie lieber bis März, um einem neuen Vertrag zuzustimmen – denn dann gilt auch rechtlich das neue Gesetz und schützt Sie umfassen. (lra)