Bundestag beschließt "Kündigungsbutton"Neues Gesetz gegen lange Vertragszeiten

Wer hat das nicht schon erlebt: Der Handyvertrag läuft 24 Monate, drei Monate vor dem Ende muss man kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch. Schnell ist die Frist verpasst. Das soll demnächst nicht mehr passieren. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein Gesetz verabschiedet, das die Vertragslaufzeiten von Verbrauchern beschränkt und auch die Kündigung der Verträge erleichtern soll.
Kündigung soll erleichtert werden
Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.
Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen “Kündigungsbutton“ geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.
„Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). (dpa/aze)