Bundesregierung plant Änderungen im InsolvenzrechtZahl der Firmenpleiten in Deutschland steigt deutlich
Energiekosten und bestehende Probleme in den Lieferketten machen vielen Unternehmen zu schaffen. So ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland bereits kräftig gestiegen. Die Bundesregierung plant deshalb kurzfristig Änderungen im Insolvenzrecht.
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Negative Trendwende bei Insolvenzen
Die Zahl der Insolvenzen lag im August bei 718 und somit gut ein Viertel (26 Prozent) über dem Vorjahreswert, wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) am Dienstag mitteilte. Der Wert liegt laut dem IWH über den Schätzungen der Wirtschaftsexperten vom Vormonat.
Angesichts der aktuellen Zahlen korrigierte das IWH seine Voraussagen für die kommenden Monate nach oben. Für Oktober ließen die Frühindikatoren bereits deutlich höhere Insolvenzzahlen erwarten, die etwa ein Drittel über denen vom Oktober 2021 liegen könnten. „Von einer drohenden Insolvenzwelle kann trotz steigender Zahlen derzeit nicht gesprochen werden“, fügte Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel, am Dienstag hinzu.
„Nach lange Zeit niedrigen Insolvenzzahlen hat nun eine Trendwende eingesetzt“, so Müller. Das liege insbesondere an stark steigenden Preisen für wichtige Produktionsfaktoren. Während der Ukrainekrieg zu steigenden Energiekosten führe, seien Unterbrechungen der internationalen Lieferketten für die Verteuerung vieler importierter Vorleistungsgüter verantwortlich. Zudem werde die von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgerufene Zinswende die Refinanzierungskosten von Unternehmen erhöhen. Die Mindestlohnerhöhung belaste die Finanzen der Firmen zusätzlich.
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Ampel-Koalition plant Änderungen im Insolvenzrecht
Das Bundesjustizministerium plant wegen der explodierenden Energiekosten kurzfristig Änderungen im Insolvenzrecht. "Von der Änderung werden Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind", sagte ein Sprecher am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. „Sie sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.“
Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten sich am Sonntag auf Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht geeinigt. Dies werde nun zügig umgesetzt, sagte der Sprecher des zuständigen Justizministeriums.
Geplant sei eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung. „Die Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bleibt demgegenüber unberührt. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht in Betracht, wenn der Fortbestand eines Unternehmens über einen Zeitraum von einem Jahr nicht mehr überwiegend wahrscheinlich ist.“
Bei den derzeitigen Marktverhältnissen und unsicheren Entwicklungen sei eine solche Prognose jedoch auch für gesunde Unternehmen mit Schwierigkeiten verbunden. "Dieser Zeitraum soll daher auf vier Monate verkürzt werden." Durch diese Änderung wären überschuldete Unternehmen von der Antragspflicht wegen Überschuldung ausgenommen, wenn deren Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich sei. (dpa/rts/aze)
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