Hakle und Görtz müssen Insolvenz anmeldenDas bedeutet eine Firmenpleite wirklich
Der September beginnt mit einem Paukenschlag: Der Toilettenpapierhersteller Hakle und der Schuhhändler Görtz haben Insolvenz angemeldet. Wirtschaftsexperten rechnen im Herbst mit weiteren Firmenpleiten. Aber wann muss ein Unternehmen eigentlich eine Insolvenz anmelden? Da scheint sich auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nicht ganz sicher zu sein.
Wirtschaftsminister Habeck kommt bei Insolvenzfrage ins Schwimmen
In der ARD-Sendung „Maischberger“ am Dienstagabend hatte Habeck auf die Frage, ob er mit einer Insolvenzwelle am Ende dieses Winters rechne, geantwortet: „Nein, das tue ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass bestimmte Branchen einfach erstmal aufhören, zu produzieren.“
Als Beispiel nannte Habeck Blumenläden, Bioläden und Bäckereien, weil diese Läden „darauf angewiesen sind, dass die Menschen Geld ausgeben“. Solche Betriebe hätten dann wirkliche Probleme, weil es eine Kaufzurückhaltung gebe. „Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie hören vielleicht auf, zu verkaufen“, so Habeck.
Die Aussage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat in den Reihen der Opposition für scharfe Kritik gesorgt. „Weltfremd, abgehoben, planlos. Wirtschaftsminister Habeck hat keine Ahnung vom Wirtschaften, er steht fürs Abwirtschaften“, erklärte der CSU-Generalsekretär Martin Huber.
CDU-Chef Friedrich Merz stichelte im Bundestag, es sei schön dem Wirtschaftsminister „immer wieder beim Denken zuzusehen“. Er könne gefällig formulieren. „Aber mit Verlaub: Wie hilflos Sie sind, konnte man gestern im deutschen Fernsehen beobachten. Man kann nur hoffen, dass ein Großteil der deutschen Unternehmer gestern schon geschlafen hat.“
Aber wann muss ein Unternehmen eine Insolvenz anmelden?
Diese 3 Insolvenz-Gründe gibt es
Das deutsche Insolvenzrecht sieht drei mögliche Gründe für die Insolvenz vor:
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Das Unternehmen kann seine fälligen Schulden nicht begleichen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Das Unternehmen wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit seiner Schulden voraussichtlich nicht in der Lage sein, diese zu begleichen.
Überschuldung (§ 19 InsO): Das Vermögen des Unternehmens ist kleiner als seine Schulden.
Wenn einer dieser drei Fälle vorliegt, hat die Geschäftsführung unverzüglich die Insolvenz zu erklären. Tut sie das nicht oder nicht rechtzeitig, ist das Verhalten sogar strafbar. Die Verantwortlichen müssen für eine Insolvenzverschleppung mit bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe rechnen (§ 15a InsO).
Folgen des Insolvenzantrags
Nach Eingang des Insolvenzantrags beauftragt das örtlich zuständige Amtsgericht einen Gutachter oder eine Gutachterin. Er oder sie prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ist das Unternehmen zahlungsunfähig? Droht der Firma Zahlungsunfähigkeit? Ist sie überschuldet?
In der Regel bestellt das Gericht den Gutachter als vorläufigen Insolvenzverwalter. Stellt sich nun heraus, dass es einen Insolvenzgrund gibt und sind die Kosten des Verfahrens gedeckt, beschließt das Gericht, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Reicht das Vermögen des insolventen Unternehmens nicht aus, führt dies dazu, dass das Gericht den Insolvenzantrag mangels Masse abweist. Die Firma ist dann per Gesetz aufzulösen. Eine mögliche Rettung des Unternehmens ist dann nicht möglich.
Wie geht es nach dem Insolvenzantrag weiter?
Kommt ein vorläufiger Insolvenzverwalter zum Einsatz, entscheidet er gemeinsam mit der Unternehmensspitze, wie die Geschäfte weiter ausgeführt werden können.
Außerdem wird eine Gläubigerversammlung einberufen. Die Gläubiger des Unternehmens entscheiden gemeinsam über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Dabei wird auch festgelegt, ob das Unternehmen saniert wird oder das verbliebene Vermögen an die Gläubiger ausgegeben wird.
Bei einer erfolgreichen Sanierung profitieren auch die Gläubiger und müssen weniger Geld abschreiben. So hat die insolvente Modekette Adler einen neuen Eigentümer gefunden und konnte eine endgültige Firmenpleite abwenden. Die meisten Filialen und rund 3.000 Arbeitsplätze konnten gerettet werden.
Während des Insolvenzverfahrens können Unternehmen versuchen, sich neu aufzustellen. So können die Geschäfte weiterlaufen, aber auch bestehende Mietverträge einfacher gekündigt werden. Meist müssen während des Insolvenzverfahren auch zahlreiche Beschäftigte gehen.
Was bedeutet ein Insolvenzantrag für Verbraucher?
Das hängt von der Branche ab. Geht die Firma Hakle pleite, greifen Kunden im Supermarkt zum Hygieneprodukt eines anderen Herstellers.
Ist der Hersteller eines technischen Geräts pleite, dann verliert der Käufer dagegen sein Recht auf Gewährleistung oder über zugesicherte Ansprüche aus der Hersteller-Garantie.
Komplizierter wird es bei der Insolvenz einer Baufirma für den Bauherren. Muss sich die Firma sofort auflösen, dann geht der Auftraggeber, der „ein Haus baut oder ein Badezimmer sanieren lässt, leer aus", sagt Jörg Mayr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln. Sonst „läuft erst einmal juristisch alles ganz normal weiter". "Sobald Bauherren erfahren, dass die von ihnen beauftragte Fachfirma einen Insolvenzantrag gestellt hat, sollten sie sich zwingend anwaltlich beraten lassen", rät Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands der Privaten Bauherren (VPB) in Berlin. Sonst besteht die Gefahr, dass zusätzliche hohe Kosten entstehen.
Kann der Staat Insolvenzen vermeiden?
Der Staat sollte sich eigentlich nicht in den freien Markt einmischen, tut es aber in bestimmten Ausnahmefällen. Während der Corona-Pandemie ist der Luftverkehr eingebrochen, die Lufthansa konnte nur dank Staatshilfen in Höhe von rund neun Milliarden Euro die Insolvenz abwenden. Für Unternehmen und Händler gab es Corona-Hilfen.
Ähnliche Schutzschirme könnte der Staat jetzt auch wegen der Energiekrise aufspannen und versuchen, Unternehmen zu unterstützen. Die Frage ist allerdings, ob der Staat dazu überhaupt die finanziellen Möglichkeiten hat. (mit dpa)
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