Nach Urteil gegen "dm"

Wegen Label-Verbot: Was die Drogeriemarktkette jetzt bei ihren Eigenmarken ändern muss

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Die Drogeriemarktkette dm muss die Labels ihrer Eigenmarken ändern.
Karl-Heinz Spremberg / Chromorange, picture alliance

Die Drogeriemarktkette „dm“ hat vor Gericht eine heftige Klatsche bekommen.
Denn laut eines Gerichtsurteils, weckt die Kette auf Produkten bei Verbrauchern Erwartungen, die nicht der Realität entsprechen, erklären die Richter. Welche Begriffe beanstandet werden und wie dm bereits reagiert hat.

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dm-Eigenmarken wecken Erwartungen, die nicht der Realität entsprechen

Keine „klimaneutrale“ Flüssigseife, kein „umweltneutrales“ Spülmittel - die Drogeriemarktkette dm muss bei ihren Eigenmarken die Labels wechseln.

Denn die Werbung mit diesen Begriffen ist nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht zulässig. Mit beiden Bezeichnungen auf den Produkten würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprechen, begründete das Gericht am Mittwoch sein Urteil (Az. 13 O 46/22 KfH).

Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg. Sie hatte bei einigen so etikettierten dm-Eigenprodukten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. Das sah auch das Gericht so.

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Gericht: dm-Eigenmarken haben keine ausgeglichene Umweltbilanz

Das Gericht erklärt in seinem Urteil: Auf eine Internetseite für nähere Informationen zu verweisen sei zwar zulässig. Der Verbraucher müsse aber auf der Verpackung diesen Hinweis erkennen können. Auch reiche nicht der Verweis auf ein Waldschutzprojekt in Peru. „Der Claim der Klimaneutralität des Produkts geht prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist“, betonte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche.

Was den Begriff „Umweltneutralität“ angeht rügte das Gericht einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot. „Die Werbung ist überschießend und damit unzutreffend“, so der Richter. Die so beworbenen Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz. Auch würden von 13 Wirkkategorien von Umweltbelastungen nur die Kategorien CO2-Emissionen, Nährstoffeintrag, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau erfasst.

„Das heutige Urteil gegen die Drogeriemarktkette dm ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er sprach von einem „wichtigen Erfolg gegen Greenwashing im Handel“. Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts „Klimaneutralität“ verklagt.

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Drogerie dm reagiert mit neuem Umwelt-Siegel

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit „abverkauft“.

Die Drogeriemarktkette versteht sich aber immer noch als Vorreiter auf dem Weg zum umweltneutralen Unternehmen. „Wir sind hier umfassend, gesamthaft und pionierhaft unterwegs“, sagt dm-Managerin Kerstin Erbe. Wenn man Dinge in der Kommunikation optimieren könne, werde man dies auch tun.

Weil dm einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe das Unternehmen die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel „umweltneutral handeln“ erhalten. (dpa/aze)

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