Nach Klage von Condor und Ryanair

Gericht erklärt EU-Genehmigung von Lufthansa-Hilfen für nichtig - was heißt das für Verbraucher?

ARCHIV - 06.05.2020, Hessen, Frankfurt/Main: Passagiermaschinen der Lufthansa stehen auf dem Rollfeld des Flughafens Frankfurt. Das Gericht der EU entscheidet am Mittwoch, ob die EU-Kommission das milliardenschwere Hilfspaket der Bundesregierung für die Lufthansa in der Corona-Pandemie genehmigen durfte. (zu dpa «EU-Gericht entscheidet über Genehmigung von Lufthansa-Staatshilfen») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Bundesregierung hat Lufthansa während der Corona-Pandemie milliardenschweren Hilfen gewährt.
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Die EU-Kommission durfte nach Ansicht des EU-Gerichts die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nicht genehmigen. Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor.

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Sechs Milliarden Euro Hilfe für Lufthansa

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket.

Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

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Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

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Hat das Urteil Auswirkungen auf die Flugticket-Preise?

Auf die Flugpreise sollte das Urteil keine Auswirkungen mehr haben, da die Lufthansa die Staatshilfen bereits zurückgezahlt hat.

Für den Staat hat sich die Unterstützung sogar gelohnt: Der bundeseigene Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) war im Juni 2020 über eine Kapitalerhöhung in den Besitz von gut 20 Prozent sämtlicher Lufthansa-Aktien gekommen.

Der Verkauf der Aktien brachte einen Gewinn von 760 Millionen Euro. Ein Teil der Aktien ging an den Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne, der als größter Einzelaktionär des Konzerns seinen Anteil auf 17,5 Prozent aufstockte. (dpa/aze)

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