Trotz Preisbremse für Strom und Gas

Abschläge über 1.000 Euro - jetzt ermittelt die Verbraucherzentrale

von Aristotelis Zervos

Ab dem 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft. Die Bundesregierung will damit die Verbraucher entlasten. Aber kommt die Entlastung wirklich bei den Bürgern an? Denn trotz Strompreisbremse sollen viele Haushalte über 1.000 Euro im Monat für Abschläge zahlen. Jetzt ermittelt die Verbraucherzentrale und will gegen Energie-Abzocke vorgehen.

Verbraucherzentrale will gegen Energie-Abzocke und rechtswidrige Praktiken vorgehen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet von völlig überhöhten März-Abschlägen, in Einzelfällen sollen Energiekunden trotz Strompreisbremse 1.000 Euro und mehr im Monat zahlen.

„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen“, sagt Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop.

So haben sich zum Beispiel die Abschläge beim Energieanbieter Eprimo in Einzelfällen sogar verachtfacht, zum Beispiel von 270 Euro im Monat auf über 2.000 Euro im Monat.

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Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands empfiehlt allen Verbrauchern, wachsam zu sein und bei Problemen ihren Fall bei der Verbraucherzentrale zu melden.

Energieversorger sollen bis Ende März Entlastungen zurückerstatten

Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar.

Bei der Gaspreisbremse werden rückwirkend zum Januar 2023 die Gas- und Fernwärmepreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für 2023 auf 12 Cent (Gas) bzw. 9,5 Cent (Fernwärme) brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.

Bei der Strompreisbremse werden ebenfalls rückwirkend zum Januar 2023 die Strompreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für 2023 auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.

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Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kunden zurückzuerstatten. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, erklärt Verbraucherschützerin Pop.

Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, sieht die hohen Abschlagszahlungen ebenfalls kritisch: „In den vierstelligen Höhen, die uns geschildert werden, kann das so eigentlich nicht sein.“ Die Entlastung soll aber schon bald greifen, ist sich Müller im Gespräch mit RTL sicher: „Ab dem 1. März gelten die Preisbremsen, dann sollte die Belastung deutlich niedriger sein.“

Trotz der Preisbremsen empfiehlt die Verbraucherzentrale weiterhin, Energie zu sparen. Denn die Preisbremsen deckeln nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch. Wer Energie spart, spart zugleich weiter Geld.

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