Tipps vom Bundesverband der Rentenberater
Rentenversicherung: Noch bis 31. März freiwillige Beiträge einzahlen - für wen es sich lohnt
von Aristotelis Zervos
Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2022 können noch bis zum 31. März überwiesen werden. Für wen sich die Regelung auszahlt.
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Mit freiwilligen Beiträgen die spätere Rente erhöhen
Durch die freiwilligen Beiträge können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden, erklärt die Rentenversicherung. Zusätzlich erhöhen die Beiträge die spätere Rente.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt: Besonders Menschen, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist unbedingt einhalten.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2022 kann die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro gewählt werden.
Pflichtversicherte können keine freiwilligen Zusatzbeiträge zahlen
Die freiwilligen Beiträge können alle in Deutschland lebenden Menschen leisten, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.
Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.
Werden freiwillige Beiträge überwiesen, müssen die Versicherungsnummer und der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen.
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Für wen sich die freiwillige Beitragszahlung in der Rentenversicherung auszahlt
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. weist allerdings darauf hin. dass freiwillige Beiträge nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und sinnvoll sind. Der Verband fordert seit langem, diese Regelung zu lockern und auch für Pflichtversicherte die Zahlung freiwilliger Beiträge zuzulassen.
„Freiwillige Rentenbeiträge sind dadurch eine nahezu inflationsgeschützte Investition“, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Denn um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre.
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In diesen Fällen kann sich die freiwillige Beitragszahlung in der Rentenversicherung lohnen:
Eltern (Rente für Erziehungszeiten, „Mütterrente“)
„Besonders für Eltern, die im letzten Jahr nicht rentenversichert waren, kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie sich freiwillige Beiträge konkret auswirken“, erklärt Neumann.
Denn seit dem 1. Januar 2019 bekommen Eltern für ihre vor 1992 geborenen Kinder 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten angerechnet. Bei Kindern, die nach 1991 geboren wurden, sind es sogar 3 Beitragsjahre. Das bedeutet: Mit zwei Kindern wäre ein Anspruch auf Altersrente schon mal grundsätzlich gesichert.
Selbstständige
Ähnliches gilt laut dem Bundesverband der Rentenberater für Selbständige, die entweder nie oder nur kurzfristig angestellt gearbeitet haben. Sie könnten sich durch freiwillige Beiträge eine Altersrente sichern.
„Besonders sinnvoll kann das sein, wenn Selbstständige auch mal für einige Zeit versicherungspflichtig gearbeitet haben, oder aus Lehre oder Fachschule Anrechnungszeiten erworben haben“, betont Neumann.
Frührentner
Wer von der Regelung zur sogenannten Rente nach 45 Beitragsjahren profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob oder wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. „Mitunter führt erst die Nachzahlung für das Vorjahr dazu, die Rente ohne Abschläge bekommen zu können“, so Neumann.
Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Die Empfehlung des Verbands: Betroffene sollten sich vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.
Rentner
Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können freiwillige Beträge eingezahlt werden. Das ist durch die Bestimmungen bei der „Flexi-Rente“ möglich.
„Aber sogar nach Erreichen des ‚regulären‘ Rentenalters, kann man freiwillige Zahlungen leisten“, sagt der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Dazu muss dann eine Teilrente beantragt werden – das könnten auch 99 % oder sogar 99,99 % sein. „Dann wären freiwillige Beiträge möglich, was allerdings immer noch ein Insider-Tipp ist“, erklärt Thomas Neumann. Wichtig sei es aber, das von Experten prüfen zu lassen.
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