Ab dem ersten Juli wird Strom günstigerEEG-Umlage fällt weg: Muss jetzt der Stromzähler abgelesen werden?

Es soll ein Entlastungsschritt sein, um die explodierenden Preise an den Energiemärkten abzufedern: die EEG-Umlage entfällt ab dem ersten Juli. Die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) wird auch Ökostromumlage genannt und wurde im Jahr 2000 zur Förderung von Wind- oder Solaranlagen eingeführt.
Konkret müssen Stromkunden ab Freitag die Ökostrom-Förderung nicht mehr über die Stromrechnung zahlen. Energieversorger müssen dann den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben. Strom wird also 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto günstiger.
Doch wie wird die Vergünstigung weitergegeben und muss ich meinen Stromzähler ablesen? Die Hintergründe in Kürze!
Wann sinkt der Strompreis? Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale erklärt: Nicht direkt!
Die EEG-Umlage fällt weg, aber was nun? Der Strompreis sinkt nicht sofort, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, im RTL-Interview. „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben.“ Aber: Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst aber nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet!
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Macht jetzt das Ablesen des Zählerstandes Sinn?

Die Verbraucherzentrale NRW macht für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich:
Bei Haushalten mit Haushaltsstrom ist das Ablesen nicht notwendig, denn der Stromverbrauch verteilt sich sehr gleichmäßig über das Jahr. Ausreichend ist eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte!
Aber Achtung: Wer mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hat, sollte eine Zwischenablesung machen! „Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein“, erklärt die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale.
Also sollten Haushalte daher am 30.6 den Zählerzwischenstand ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitteilen.
Lese-Tipp: Diese wichtigen Änderungen bringt der Juli!
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Müssen Energieversorger die Kunden darüber informieren oder nicht?
Auch wenn die EEG-Umlage nun wegfällt, müssen Stromanbieter laut Verbraucherzentrale Haushalte NICHT gesondert über den Entfall der Ökostromumlage und die neuen Preise informieren!
Zu beachten gilt auch: Ein Sonderkündigungsrecht, wie es in anderen Fällen bei Preisänderungen üblich ist, gibt es ebenfalls nicht.
Transparenz gibt es auf der Stromrechnung: Der Betrag, um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert, muss in dem Dokument transparent ausgewiesen sein.
Wichtig zu wissen: Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Energieanbieters, laut Verbraucherzentrale NRW, veröffentlicht sein.
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Die Umlage sollte eigentlich erst im Jahr 2023 abgeschafft werden!
Die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Bisher beträgt sie 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Das soll Verbraucher entlasten sowie Firmen, die bisher die volle Umlage zahlen. Stromkostenintensive Firmen müssen nur eine reduzierte Umlage zahlen. Damit die Absenkung der Umlage von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben. (mit dpa)
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