Arbeitsrecht

Kann ich bereits genehmigte Urlaubstage kurzfristig zurückgeben?

wei Kollegen schauen am 25.06.2020 in einem Buero in Wittenberge gemeinsam in einem Terminplaner (gestellte Szene)
Kann der bereits genehmigte Urlaub wieder zurückgezogen werden?
dpa-tmn | Christin Klose, picture alliance

Der Sommer ist für viele die Zeit für Reisepläne. Doch die lassen sich längst nicht immer umsetzen wie gewünscht. Was aber, wenn Beschäftigte die Urlaubstage für die Reise bereits genehmigt bekommen haben? Können sie die kurzfristig wieder zurückgeben?

Urlaub kann nicht einseitig zurückgezogen werden

„Nein", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden.“

Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich im Zweifel mit ihrer Führungskraft abstimmen, ob sie den Urlaub kurzfristig doch noch verschieben können.

Lese-Tipp: Urlaub an Brückentagen – habe ich ein Recht darauf?

Hinzu kommt, dass Beschäftigte ihren Urlaub gar nicht unendlich lange aufsparen können. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen. (dpa/aze)

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