Nicht alle Unternehmen erlauben esHandy am Arbeitsplatz aufladen: Drohen da wirklich bis zu fünf Jahre Haft?

Das eigene Smartphone am Arbeitsplatz aufladen – nicht jeder Arbeitgeber sieht das gerne oder erlaubt es. RTL erklärt, welche Konsequenzen drohen, wenn man das private Handy im Job ohne Erlaubnis auflädt.
„Entziehung elektrischer Energie“ als Straftatbestand
Im Strafgesetzbuch gibt es tatsächlich den Tatbestand „Entziehung elektrischer Energie“ (§ 248c StGB). Wer den Tatbestand erfüllt, dem droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Aber: Zählt das Aufladen des Handys wirklich dazu, wie teilweise darüber berichtet wird?
„Tatsächlich ist die Frage unter Strafrechtlern umstritten“, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. „Es wird dabei durchaus auch die Meinung vertreten, dass man von einer mutmaßlichen Einwilligung des Arbeitsgebers ausgehen könne und auch die Nutzung sozialadäquat sei, so dass gerade keine strafrechtsrelevante Tat vorliegt, wenn man das Handy am Arbeitsplatz auflädt.“
Und auch wenn die Strompreise gerade recht hoch sind: Der „Schaden“ für den Arbeitgeber wird pro Akkuladung unter einem Cent liegen. Das hat auch Folgen für eine mögliche Strafverfolgung: Der Arbeitgeber müsste einen Strafantrag stellen, damit die Tat überhaupt verfolgt wird.
„Auch bei einem Strafantrag ist aber in aller Regel davon auszugehen, dass ein strafrechtliches Verfahren eingestellt würde“, erklärt Mutschke. „In einem ähnlich gelagerten Arbeitsrechtsfall aus dem Jahre 2009 hatte der Arbeitgeber auch die fristlose Kündigung zurückgenommen, die er deswegen ausgesprochen hatte“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Während der Arbeitszeit muss grundsätzlich gearbeitet werden
Trotzdem sollten Arbeitnehmer darauf achten, es im Job mit der Handynutzung nicht zu übertreiben.
„Grundsätzlich muss in der Arbeitszeit gearbeitet werden. Vielen Arbeitgeber ist aber an einem guten Betriebsklima gelegen und es stört sie daher auch nicht, wenn Arbeitnehmer gelegentlich aufs Handy schauen“, weiß Mutschke aus der betrieblichen Praxis.

Ihr Anwalts-Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, der fragt einfach bei seinem Arbeitgeber nach, was erlaubt ist und was nicht.
Denn: „Wer sich während der Arbeitszeit um Privates kümmert, kann sogar Arbeitszeitbetrug begehen, was – wie der Name schon erahnen lässt – kein Kavaliersdelikt ist“, so Mutschke.
Auch wenn Beschäftigte nicht hinter Gittern landen: Wer wiederholt sein Handy am Arbeitsplatz auflädt, obwohl er es gar nicht darf, dem kann nach einer Abmahnung sogar die Kündigung drohen.
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