Neues Gesetz

Kommt jetzt die Super-Mobilitäts-App?

Ein neues Mobilitätsdatengesetz soll die Bereitstellung von Verkehrsdaten wie Zugverspätungen in Echtzeit erleichtern. (Symbolbild)
Zug, Scooter und Taxi in einer App buchen? Das könnte bald möglich sein.
Hannes P. Albert/dpa

Alles in einer App?

Bus, Bahn oder Carsharing können bislang nicht anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden. Das könnte sich mit einem neuen Mobilitätsdatengesetz ändern. Und noch einiges mehr.

Bundeskabinett verabschiedet Mobilitätsdatengesetz

Reisende und Pendler könnten es bald einfacher haben: Das Bundeskabinett verabschiedete ein neues Mobilitätsdatengesetz. Dadurch soll man künftig von einer umfassenden Bereitstellung von Mobilitätsdaten in Echtzeit für den individuellen und öffentlichen Personenverkehr profitieren können, beispielsweise indem Navigationssysteme bessere Routenvorschläge liefern.

Es geht aber nicht nur um verbesserte Staumeldungen für Navis, sondern auch um verlässliche Informationen zu Verspätungen oder Ausfällen von Bussen und Bahnen. Außerdem soll durch die Daten einsehbar sein, wo und wie viele Taxis oder Parkplätze an einem Ort verfügbar sind.

Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, mit dem Mobilitätsdatengesetz ebne die Bundesregierung den Weg für die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten und schaffe die Grundlage für innovative, nachhaltige Mobilitätslösungen. Deutschland müsse „Daten klug nutzen, um Verkehre zu optimieren und unsere bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich zu nutzen“. Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastruktur bis hin zur Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten würden künftig einheitlich und leicht zugänglich sein.

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Super-Mobilitäts-App möglich!

Das neue Gesetz soll auch die Kombination verschiedener Verkehrsmittel in einer App erleichtern. Wenn man also zum Beispiel von Berlin nach Köln reisen will, kann man über die App das Zugticket buchen, einen E-Scooter für die Fahrt zum Bahnhof reservieren und ein Taxi oder einen Fahrdienst wie Uber oder Bolt rufen, um die letzten Kilometer bis zum Ziel zurückzulegen. Die Daten sollen über eine zentrale Plattform bereitgestellt werden. Das soll den Reisenden ermöglichen, Informationen aus verschiedenen Quellen einfach zu vergleichen und die für sie beste Option zu wählen.

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Kritik aus der Mobilitätsbranche

Das neue Gesetz wird allerdings auch kritisiert. Anbieter wie Flixbus befürchten, dass mit den neuen Vorschriften Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden – etwa die Auslastung bestimmter Fahrstrecken. Der aktuelle Kabinettsentwurf räumt den Dateninhabern nun das Recht ein, Daten zurückzuhalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beweislast liegt allerdings beim Dateninhaber.

Diese neue Regelung stieß aber wiederum bei Verbraucherschützern auf Kritik: Ziel des Gesetzes sei es, dass mehr Daten für neue Mobilitätslösungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt werden, sagte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Wenn Unternehmen die Datenbereitstellung pauschal mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse verweigern können, wird das Mobilitätsdatengesetz wenig Verbesserung zur jetzigen Situation bringen. Das Mobilitätsdatengesetz darf nicht zu einem zahnlosen Tiger werden.“ (iga/dpa)

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