Rheinland-PfalzSchulen dürfen Microsoft-Software Teams nicht mehr nutzen

Datenschützern ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass bei Videokonferenzen mit MS Teams Daten in die USA übermittelt werden. Jetzt endet in Rheinland-Pfalz die befristete Duldung für die Nutzung der Software. Die CDU kritisiert die Entscheidung: Die Microsoft-Software, die auch viele Unternehmen für Videokonferenzen nutzen, habe sich während der Pandemie bewährt.
Datenschutz-Bedenken gegen MS Teams
Wegen Bedenken beim Datenschutz dürfen Schulen in Rheinland-Pfalz die Microsoft-Software Teams ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr für Videokonferenzen verwenden. Das Bildungsministerium gehe davon aus, dass dann alle Schulen auf die Teams-Nutzung verzichteten, heißt es in der Antwort auf eine Landtagsanfrage der CDU-Fraktion. Zuletzt verwendeten noch 228 der 1600 Schulen in Rheinland-Pfalz MS Teams. Bereits 604 Schulen sind nach Angaben des Bildungsministeriums beim 2021 eingeführten Schulcampus RLP mit dabei.
„Der Rechtszustand hat sich seit zwei Jahren nicht geändert“, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann zum Einsatz von MS Teams. „Konkrete Zusagen von Microsoft, die neue Überlegungen möglich machen würden, sind keine ersichtlich.“
Bislang habe es wegen der Pandemie und der Einführung des Schulcampus Rheinland-Pfalz einen Aufschub gegeben. Jetzt müssten aber auch die Schulen, die bislang noch MS Teams nutzten, den Umstieg auf andere Systeme wie das vom Land empfohlene und beim Schulcampus mit angeschlossene Open-Source-Angebot Big Blue Button (BBB) schaffen - so wie das schon von der Mehrheit der Schulen praktiziert werde. „Diese machen sicher auch keinen schlechteren Unterricht.“
CDU: MS Teams hat sich in der Zeit von Homeschooling und Wechselunterricht bewährt
Stein des Anstoßes ist die Übermittlung von Daten in die USA - bei Cloud-Lösungen wie Teams und dem umfassenderen Paket MS Office 365 werden Nutzerdaten übertragen. „Hinzu kommt, dass die Datenschutz-Grundverordnung dem Schutz personenbezogener Daten von Kindern einen besonders hohen Stellenwert beimisst2, erklärt Kugelmann. Der EuGH macht die zulässige Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU davon abhängig, dass dort ein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der EU sichergestellt ist. In den USA ist dies nach der Rechtsauffassung des EuGH nicht der Fall.
Auf Kritik stößt die Haltung des Ministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in der CDU-Fraktion. Im Unterschied zu Systemen wie BBB habe sich MS Teams in der Zeit von Homeschooling und Wechselunterricht bewährt, sagt die bildungspolitische Sprecherin Jenny Groß.
Es bleibe abzuwarten, ob es mittelfristig datenschutzkonforme Möglichkeiten für die schulische Nutzung von Software außereuropäischer Anbieter gebe, heißt es beim Landesdatenschutzbeauftragten. (dpa/aze)
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