Datenschutz
Datenschutz hat gerade im Zeitalter von digitaler Datenübermittlung an Bedeutung gewonnen.

Der Mensch und sein Persönlichkeitsrecht
stehen im Mittelpunkt des Datenschutzes. In Deutschland basiert der Datenschutz auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht war in Deutschland entsprechend der
europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt
und wurde im Mai 2018 durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
abgelöst. Während die europäische Datenschutzrichtlinie in den einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt werden konnte, gilt die DSGVO in
der gesamten Europäischen Union in gleicher Weise.
Ziel der DSGVO ist es insbesondere, den Schutz der Daten an
das moderne, vom Internet geprägte Zeitalter anzupassen, Verbrauchern Kontrolle
über ihre persönlichen Daten zu verleihen und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung zu schützen. Von der DSGVO betroffen sind sämtliche
Dienstleister und Institutionen, die personenbezogene Daten digital
verarbeiten. Sie müssen künftig transparenter darstellen, wie sie die Daten
ihrer Kunden nutzen.
Grundsätzlich ist bei der Erhebung und Verarbeitung von
sensiblen Daten zwischen einem privaten und einem öffentlichen Bereich zu
unterscheiden. Jeder dieser Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Auch ein anderes
Grundrecht kann die Erlaubnis für den Eingriff in das Recht auf umfassenden
Datenschutz geben. Datenschutzrechtliche Regelungen führen zu einem Ausgleich
zwischen dem Interesse des Staates und der Öffentlichkeit an Daten und dem
Interesse des Menschen am Schutz derselben.
Das Interesse an einem effektiven Datenschutz wächst
aufgrund der vielen Möglichkeiten der Datenerfassung wie der Videoüberwachung,
der Ortungssysteme von Smartphones, Chipkarten und biometrischen Verfahren stetig
weiter. Themen wie Kriminalitätsbekämpfung, medizinische Forschung und
Sicherheit können den gesetzlichen Schutz der Daten mit zahlreichen
Begründungen aufweichen. Die gesellschaftliche Entwicklung muss diesen
Interessenskonflikt mit verschiedenen Instrumenten lösen.
Datenschutzbeauftragte in Verwaltung, Justiz und in privaten Unternehmen tragen
zu einem konfliktfreien und sicheren Umgang mit sensiblen Daten bei.
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