Doppelbesteuerung von Renten Tausende Euro Entlastung für Steuerzahler

Um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rente zu verhindern, plant die Ampelregierung eine Reform. Dazu ist sie nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2021 verpflichtet. Die Neuregelung könnte bei einigen Steuerzahlern zu Entlastungen bis in die Zehntausende Euro führen.
Verfassungswidrige Doppelbesteuerung
Im vergangenen Mai urteilte der Bundesfinanzhof: Die Besteuerung von Renten ist verfassungswidrig. Vor allem künftige Rentnerinnen und Rentner würden auf Grundlage der seit 2005 geltenden Regelung „rechnerisch in vielen Fällen“ doppelt besteuert werden. Das verstößt gegen das Grundgesetz. Nun will die Bundesregierung die Beiträge zur Rentenkasse und die spätere Rentenzahlung steuerlich verbessern. Vorsorgeaufwendungen sollen zudem nicht erst 2025, sondern schon ab 2023 zu hundert Prozent anerkannt werden. Die Gesetzgebung dazu wird derzeit im Bundesfinanzministerium von Chef Christian Lindner (FDP) vorbereitet.
Bis zu 23.522 Euro Entlastung
Die geplante Reform bei der Rentenbesteuerung kann bei einzelnen Steuerzahlern künftig zu einer Entlastung von bis zu 23.522 Euro führen. Das haben Berechnungen des Finanzmathematikers Werner Siepe ergeben, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet hat. So sollen Steuerzahlerinnen und -zahler ihre Beiträge zur Rentenversicherung schon ab 2023 "voll von der Steuer absetzen" können, versprach FDP-Finanzminister Christian Lindner. Zudem soll die volle Rentenbesteuerung vom Jahr 2040 auf das Jahr 2060 hinausgeschoben werden.
Bei den Berechnungen wird deutlich, wie groß der Effekt in Abhängigkeit vom Lebensalter und vom Einkommen sein könnte. Steuerzahler, die 1975 geboren wurden und deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, könnte sich über die höchstmögliche Entlastung von 23.522 Euro freuen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit 7050 Euro brutto im Westen. Für Durchschnittsverdienende des Jahrgangs 1975, die derzeit monatlich etwa 3250 Euro brutto verdienen, sind es immerhin noch 12.482 Euro.
Den zweithöchsten Vorteil hat demnach der Jahrgang 1980. Ihr Steuervorteil beläuft sich auf etwa 9950 Euro (Durchschnittsverdiener) beziehungsweise 18.800 Euro (Topverdiener). Steuervorteile unter 9000 Euro ergeben sich demgegenüber beim Jahrgang 1960. Die steuerliche Entlastung nimmt also bei jüngeren Menschen zunehmend ab. So liegt die steuerliche Entlastung beim Geburtsjahrgang 1990 noch bei 2800 Euro (Durchschnittsverdienst) beziehungsweise 5259 Euro (Topverdienst).
Für aktuelle Rentner und Personen, die noch vor 2023 in Rente gehen, ergeben sich den Berechnungen zufolge in der Regel keine Entlastungen. (zre)
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