Nach Rentenurteil vom Bundesfinanzhof

Besteuerung wird geändert, es bleibt mehr Rente übrig

Rentner können in Zukunft auf niedrigere Steuern hoffen. Als Folge zweier wegweisender Urteile des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. Denn die vorsitzende Richterin Jutta Förster hat klargestellt: Bleibt es bei den derzeitigen Regelungen, kommt es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung. Zusammen mit der Reform der Einkommensteuer soll deshalb in der kommenden Wahlperiode auch die Besteuerung der Rentenbeiträge geändert werden.

31.05.2021, Bayern, München: Jutta Förster, vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, spricht während der Urteilsverkündung. Der Bundesfinanzhof in München hat eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Das hat der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in einem am Montag verkündeten Urteil entschieden. Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Jutta Förster, vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof.
kne fdt, dpa, Peter Kneffel

Bund will Rentenbesteuerung ändern

Der Bundesfinanzhof warnte am Montag, dass künftige Rentner-Jahrgänge nach der geltenden Regelung Gefahr liefen, doppelt besteuert zu werden. Einmal, wenn sie Beiträge zahlten und einmal, wenn sie ihre Renten versteuern müssten. Vor allem der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, müsse bei der Besteuerung der Renten ausgeklammert werden, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster bei der Urteilsverkündung in München.

Der Bundesfinanzhof in München hatte zuvor zwei wegweisende Urteile zur Rentenbesteuerung verkündet. Es ging um die Frage, ob der Staat bei der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung zu Lasten der Rentner zu viel kassiert. Das höchste Finanzgericht hat zwar beide Klagen abgewiesen, aber den Bund aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen.

„Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird“, sagte Staatsekretär Rolf Bösinger. „Wir werden zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge, die ab 2025 zu 100 Prozent gewährleistet wäre, vorziehen, um insoweit bestimmte Fälle einer möglichen Doppelbesteuerung abfedern.“

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßte das Urteil: „Die Finanzverwaltung hat sich die Rentenbesteuerung bislang schöngerechnet", sagte Präsident Reiner Holznagel. Rund fünf Millionen der 21 Millionen Rentner zahlten heute schon Einkommensteuer. (dpa/aze)