Auf diese Kohle wollt ihr nicht verzichtenSo bekommen Mütter mehr Rente!

Diesen Antrag müsst ihr euch merken...
Wer heute Rentner ist, hat nicht immer ein leichtes Leben. Rund sieben Millionen Rentner müssen in Deutschland zurzeit mit weniger als 1.250 Euro pro Monat auskommen. Doch es gibt Möglichkeiten, ein wenig mehr herauszuholen.
Extra Rentenpunkte für die Kindererziehung
Denn wer Kinder hat, die nach 1992 geboren wurden, kann sich extra Rentenpunkte sichern! Dazu muss lediglich ein Antrag ausgefüllt werden. Drei Jahre lassen sich als Kindererziehungszeit anrechnen. Sie ist fast einen ganzen Rentenpunkt wert. Allerdings passiert das nicht automatisch. Den Antrag findet ihr auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung!
Lese-Tipp: Die große Rententabelle: So viel mehr Geld bekommen Rentnerinnen und Rentner 2024
Ein Klick auf die Website lohnt sich allerdings: Denn für die Kindererziehungs-Jahre gibt es 34 Euro extra pro Monat. Wer sich also drei Jahre anrechnen lässt, bekommt 102 Euro pro Monat extra. Wie es zu dieser Summe kommt? „Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Es handelt sich dabei um Pflichtbeiträge, heißt es weiter. Der Betrag kann also auch etwas nach oben abweichen.
Nicht nur leibliche Eltern profitieren
Doch es gibt einen kleinen Haken: Die Erziehungszeit lässt sich nur einmal pro Elternpaar beantragen. Im Normalfall erhält die Mutter des Kindes diesen Beitrag. Soll der Vater die Zeit angerechnet bekommen, muss von beiden Elternteilen eine Erklärung ausgefüllt werden. Außerdem ist das nur zwei Monate rückwirkend und für die Zukunft möglich.
Bei adoptierten Kindern erhält derjenige das Geld, der das Kind als Erster adoptiert hat. Für homosexuelle Paare gilt: Gibt es einen leiblichen Elternteil, bekommt er oder sie die Rente, gibt es kein leiblicher Elternteil, „erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten im monatlichen Wechsel“.
Lese-Tipp: Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente: Dann ist das Geld auf dem Konto!
Profitieren können übrigens auch Stief- und Pflegeeltern, sowie Großeltern, wenn das Enkelkind dauerhaft bei ihnen lebt.
Werden mehrere Kinder geboren, erhöht sich der Beitrag weiter – auch dann, wenn die Geschwisterkinder noch während der Erziehungszeit des ersten Kindes geboren werden.
Übrigens: Wessen Kinder vor 1992 geboren worden sind, hat im übrigen Anspruch auf die Mütterrente. (eon)
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