Heute startet der Prozess in Ingolstadt

Alexander B. klagt gegen Gender-Leitfaden von Audi

Kläger Alexander B. steht in der Kanzlei Giesen in Wesel. Audi hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu gendersensibler Sprache erlassen. Der Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW, der beruflich mit Audi-Kollegen zusammenarbeitet, stört sich daran, dass dadurch in der Kommunikation mit ihm Gender-Formen wie der Unterstrich («Mitarbeiter_innen») genutzt werden sollen. Er sieht hierin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und hat Klage eingereicht.
Kläger Alexander B. steht in der Kanzlei Giesen in Wesel.
dpa | Fabian Strauch, picture alliance

Alexander B. zieht gegen den Autobauer Audi vor Gericht. Der Volkswagen-Angestellte fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – durch den Gender-Leitfaden der Konzerntochter Audi. Der vor rund einem Jahr vorgestellte Leitfaden des Autobauers Audi für eine gendersensible Sprache beschäftigt deshalb heute ab 10 Uhr die Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichtes.

Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte durch Gender-Leitfaden

Alexander B. ist Angestellter der Konzernmutter Volkswagen, muss mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten. Er stört sich daran, dass er von Audi-Kollegen mit gegenderten Begriffen angesprochen wird. Er verlangt nach Angaben seiner Anwälte, dass es das Unternehmen unterlässt, die Nutzung der Kommunikationsregeln vorzuschreiben. Alexander B. sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Er hat Audi verklagt, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte (Az. 83 O 1394/21).

Die Anwälte meinen, dass Sprache nicht derart konkret vorgegeben werden dürfe. Sie betrachten das Verfahren auch als ein Musterprozess, der über Audi hinaus wirkt.

Rechtsanwalt Dirk Giesen, Mandant Alexander B. und Rechtsanwalt Burkhard Benecken (l-r) sitzen in einer Kanzlei in Wesel. Audi hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu gendersensibler Sprache erlassen. Der Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW, der beruflich mit Audi-Kollegen zusammenarbeitet, stört sich daran, dass dadurch in der Kommunikation mit ihm Gender-Formen wie der Unterstrich («Mitarbeiter_innen») genutzt werden sollen. Er sieht hierin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und hat Klage eingereicht.
Rechtsanwalt Dirk Giesen, Mandant Alexander B. und Rechtsanwalt Burkhard Benecken (von links) sitzen in einer Kanzlei in Wesel.
dpa | Fabian Strauch, picture alliance

Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer "Ideologie" spricht. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln. So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppelnennung ("Schülerinnen und Schüler") positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch.

Diese Umfrage ist nicht repräsentativ.

Seit einem Jahr Zoff um "Audianer_innen"

Der Leitfaden sorgte bereits unmittelbar nach der Einführung im März 2021 für Streit. Audi betonte damals, dass in Zukunft in allen internen und externen Schreiben des Unternehmens gendersensible Formulierungen notwendig seien. Das Unternehmen schlägt entweder neutrale Formulierungen ("Führungskraft" statt "Chef") oder den sogenannten Gender Gap vor, mit dem die männlichen und weiblichen Formen mit einem Unterstrich verbunden werden: So werden aus den bisherigen "Audianern" die "Audianer_innen".

Audi selbst will zu dem laufenden Verfahren keine konkrete inhaltliche Erklärung abgeben. Davon abgesehen gelte aber, dass das Unternehmen eine Organisationskultur pflegen wolle, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt sei, sagte Audi-Sprecher Wolfgang Schmid. "Die Verwendung gendersensibler Sprache bedeutet eine Kommunikation, die alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten wertschätzt und berücksichtigt."

Wann es in dem Verfahren ein Urteil gibt, ist bislang noch unklar. Der weitere Fortgang dürfte von dem Ergebnis des ersten Prozesstages abhängen. Zivilverfahren dauern häufig wesentlich länger als Strafprozesse und können sich in die Länge ziehen. (dpa/aze)

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