Bis zu 123 Euro jährlich
Arbeitnehmer-Sparzulage: Nur ein Häkchen auf der Steuererklärung und schon gibt's Geld vom Staat

Bis zu 123 Euro gibt es als steuerfreie Zulage vom Staat – und dafür muss man fast nichts tun. Wer das Geld bekommt und wie es beantragt werden kann.
Video-Tipp: Sparen mit wenig Geld - Mit kleinen Beträgen zum Erfolg
Staat unterstützt vermögenswirksame Leistung
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Konkret werden vermögenswirksame Leistungen bezuschusst.
Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Lese-Tipp: Vermögenswirksame Leistungen - das sollte jeder darüber wissen
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung kann sich unterscheiden, beträgt aber höchstens 40 Euro im Monat. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sie haben wahrscheinlich einen Anspruch auf den Betrag und sollten sich beim Chef oder der Personalabteilung informieren.
Das Geld muss zum Vermögensaufbau angelegt werden, zum Beispiel in einem Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.
Und damit der Anreiz zum Vermögensaufbau weiter steigt, gibt es nicht nur Geld vom Chef, sondern auch Geld vom Staat.
Um die Zulage zu erhalten, muss der Arbeitnehmer bei der Steuererklärung nur ein einziges Häkchen setzen: Das Kästchen hierzu findet er im Formular „Hauptvordruck ESt 1 A“ oben rechts unter dem Punkt „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“. Außerdem muss in Zeile 42 eine "1" eingetragen werden.
So viel Geld gibt es als Arbeitnehmer-Sparzulage
Wie das Bundesfinanzministerium erklärt, richtet sich die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage nach der Anlageform.
So erhält man zum Beispiel bei Fondssparplänen maximal 20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe vom Staat on top, soweit diese 400 Euro jährlich nicht überschreiten. Außerdem gibt es für die Anlage in Bausparverträgen und bei wohnungswirtschaftlichen Verwendungen 9 Prozent Zulage, soweit diese 470 Euro jährlich nicht überschreiten.
Wer die maximale Zulage herausholen möchte, sollte in beide Anlageformen investieren. Dann gibt es jährlich maximal 123 Euro Zulage, wie das Bundesfinanzministerium vorrechnet:
400 Euro x 20 Prozent = 80 Euro
470 Euro x 9 Prozent (aufgerundet) = 43 Euro
Insgesamt = 123 Euro.
Einen Haken hat die Arbeitnehmer-Sparzulage dann doch: Nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch darauf. Unterstützt werden vor allem Geringverdiener. Die Einkommensgrenze richtet sich auch hier nach der Anlageform:
Bei Aktienfonds und Beteiligungen liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Singles und 40.000 Euro für zusammenveranlagte Paare.
Bei Bausparverträgen liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Paare.
Trotzdem bleibt die Arbeitnehmer-Sparzulage vor allem: ein netter Bonus vom Staat.
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