Klatsche für Katjes

Mit diesem Werbe-Märchen ist jetzt Schluss!

Verschiedene Fruchtgummis der Marke Katjes.
Vor dem Bundesgerichtshof hat Katjes verloren. Werbung mit dem Wort „klimaneutral“ muss klar verständlich sein.
Sebastian Kahnert/dpa

Klimaneutral - der Drops ist gelutscht!
Gut fürs Klima das klingt ja erstmal gut. Nachhaltigkeit liegt voll im Trend. Damit lassen sich also auch alle möglichen Produkte gut verkaufen. Ob und wann ein Hersteller seine Produkte aber als „klimaneutral“ bewerben darf, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

Wo „klimaneutral“ draufsteht, ist nicht immer „klimaneutral“ drin

Für immer mehr Menschen ist Klimaschutz ein wichtiger Punkt beim Einkaufen. Kein Wunder also, dass Unternehmen gerne mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben. Das Problem: Nicht immer bedeutet das auch, dass die Produkte tatsächlich klimaneutral oder emissionsfrei hergestellt wurden. In manchen Fällen gleichen die Unternehmen ihre Emissionen durch Kompensationszahlungen – also durch die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten – aus. So zum Beispiel der Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes. Trotzdem nennt Katjes seine Produkte „klimaneutral“. Diese Werbung sei irreführend, meint die Frankfurter Wettbewerbszentrale – und hat geklagt.

Darum geht es in der Klage

Konkret ging es in der Klage um eine Anzeige in einem Lebensmittelfachblatt. In dieser Werbung habe Katjes geschrieben, seit 2021 alle Produkte klimaneutral zu produzieren. Das würde dem Verbraucher suggerieren, dass der tatsächliche Produktionsprozess emissionsfrei sei, sagt Reiner Münker, der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale im RTL-Interview.

Die Gerichte sahen das bisher anders: Sowohl das Landesgericht Kleve wie auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Klage ab. Begründet wurde die Entscheidung in Düsseldorf damit, dass Verbraucher den Begriff „klimaneutral“ nur mit einer ausgeglichenen CO₂-Bilanz in Verbindung bringen würden und wüssten, dass diese auch durch Kompensationszahlungen erreicht werden kann. Entscheidend war, dass die Leser aus Sicht des Oberlandesgerichts online ausreichend darüber informiert wurden, wie die Klimaneutralität der Produkte erreicht werde: Über einen QR-Code in der Anzeige konnten sie auf der Webseite des Umweltberaters an mehr Informationen gelangen.

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So hat der Bundesgerichthof entschieden

Der Wettbewerbszentrale reicht das aber nicht aus. Diese Informationen hätten auch in der Werbung selbst auftauchen müssen, sagt Münker. „Unser Ziel ist, mit dieser Klage zu erreichen, dass der Bundesgerichtshof letztendlich entscheidet, ob in der Werbung das Wort ‚klimaneutral‘ oder auch andere Umweltbegriffe dem Verbraucher transparent erklärt werden“, sagt er im RTL-Interview. Eine einfache Unterscheidung zwischen Unternehmen, die ihre Produktion umgestellt haben und Unternehmen, die für ihre Klimaneutralität Projekte unterstützen, sei für den Verbraucher wichtig.

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Dieser Überlegung stimmt auch der Bundesgerichtshof zu: Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet. Katjes hat sich bereits im Vorfeld des Urteils auf strengere Vorschriften eingestellt. Der Fruchtgummihersteller habe in der Vergangenheit den Begriff „klimaneutral“ verwendet, weil man bestrebt sei, den Anteil der Emissionen bei der Produktion selbst zu reduzieren. Das Unternehmen leiste aber auch erhebliche Ausgleichszahlungen im siebenstelligen Bereich, sagte Katjes-Sprecher Pascal Bua auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Nach damaliger Rechtsauffassung sei das erlaubt gewesen.

Es geht nicht nur um Fruchtgummi

Aber nicht nur Katjes wird jetzt umschwenken müssen. Genau das war auch das Ziel der Wettbewerbszentrale: „Der Hintergrund der Klage ist, dass wir vor zwei, drei Jahren festgestellt hatten, dass sich sehr viele Unternehmen fast schon inflationär den Begriff klimaneutral in die Werbung heften oder auch ans Produkt heften“, sagt Münker. Mit solchen irreführenden Werbeversprechen dürfte nach dem Urteil jetzt Schluss ein. (iga mit dpa)