Was Sie unbedingt überprüfen sollten!Verbraucherzentrale warnt vor Wärmepumpen-Diebstahl: Wann zahlt die Versicherung?

Doppelter Schock für eine Familie aus dem Kreis Steinburg bei Hamburg: Erst wird die nagelneue Wärmepumpe geklaut, dann weigert sich die Versicherung zu zahlen. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf man bei einer neuen Wärmepumpe achten sollte.
Video-Tipp: Schlechte Beratung bei Umrüstung auf Wärmepumpen
Familie wird Wärmepumpe für 15.000 Euro geklaut
Der Verkauf von Wärmepumpen brummt. In der Energiewende sollen die modernen Heizungsanlagen eine tragende Rolle spielen. Allein im Jahr 2022 wurden in Deutschland 236.000 Wärmepumpen verkauft, im Jahr 2023 dürfte dieser neue Rekord locker geknackt werden. Der Absatz schoss mit verkauften 96.500 Anlagen im ersten Quartal 2023 weiter in die Höhe.
Eine Familie aus dem Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein hat sich ebenfalls von ihrer Ölheizung getrennt und in eine Wärmepumpe investiert. Kostenpunkt nur für die Wärmepumpe: 15.000 Euro.
Nach einem Ausflug folgt für die Familie der erste Schock: Die Wärmepumpe ist weg, gestohlen. Nach dem Anruf bei der Versicherung folgt der zweite Schock: Die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die über den Fall berichtet, überprüft die Versicherungsbedingungen und stellt fest: Die Familie bleibt tatsächlich auf dem Schaden sitzen.
Dabei ist das kein Einzelfall: Es häufen sich deutschlandweit die Meldungen von gestohlenen Wärmepumpen. Mal wird ein 20.000 Euro teures Gerät aus dem Rohbau entwendet, mal wird die 400 Kilogramm schwere Wärmepumpe vom Dach geklaut. Das Risiko scheint sich für die Diebe auszuzahlen.
Bei neuer Wärmepumpe unbedingt Wohngebäudeversicherung überprüfen
„Anders als eine Heizungsanlage im Keller oder Heizungsraum, wird eine Wärmepumpe in der Regel auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes installiert. Die Anlage ist damit nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen“, erklärt Dennis Hardtke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Der Versicherungsexperte rät daher: „Wer in eine Wärmepumpe investiert, sollte unbedingt den Umfang seiner bestehenden Wohngebäudeversicherung überprüfen.“
Besitzer von Wärmepumpen sollten deshalb frühzeitig Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und fragen, ob eine Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist.
Ist das nicht der Fall, sollte der Schutz der Anlage in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. „Dabei ist wichtig, dass ein möglicher Versicherungsschutz schriftlich bestätigt wird beziehungsweise in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen wird“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Tipp der Verbraucherzentrale: Erkundigen Sie sich nach Mitwirkungspflichten! „Mitwirkungspflichten sind Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer unternehmen muss, um den Schadensfall möglichst gering zu halten. Werden Mitwirkungspflichten verletzt, kann die Versicherung Teile der oder die komplette Leistung verweigern“, erklärt Versicherungsexperte Hardtke. Bei einer Wärmepumpe können mögliche Mitwirkungspflichten eine Umzäunung des Grundstücks oder der Wärmepumpenanlage sein sowie eine Installation an der Hauswand in einer schwerer zu erreichenden Höhe.
Den Tipp hat die Familie aus dem Kreis Steinburg zu spät erhalten. Die Energiewende kommt sie jetzt besonders teuer zu stehen.
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