Trotz Boom am ArbeitsmarktSteuereinnahmen brechen ein: Erstes Bundesland verhängt Haushaltssperre

Die Steuereinnahmen von Bund und Länder sind im April erneut deutlich zurückgegangen. Ein erstes Bundesland verhängt wegen der immer schlechter werdenden Kassenlage bereits eine Haushaltssperre.
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Trotz stabiler Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt rückläufiges Lohnsteueraufkommen
Die Steuereinnahmen summierten sich auf 53,95 Milliarden Euro, zum Vorjahresmonat ein Minus von 4,6 Prozent, wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.
In den ersten vier Monaten zusammen sanken die Steuereinnahmen um 2,3 Prozent auf knapp 254 Milliarden Euro.
Das Finanzministerium verwies zur Begründung auf die jüngsten Entlastungen von Unternehmen und Haushalten im Zuge der hohen Inflation und der zwischenzeitlichen Energiekrise. Das lasse sich trotz stabiler Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt am besten am rückläufigen Lohnsteueraufkommen ablesen. Die Zuwachsraten bei der Umsatzsteuer lägen zudem deutlich unterhalb der Inflationsrate, was auf den schwachen Konsum zurückzuführen sei.
Die jüngste Steuerschätzung war vergangene Woche überraschend schlecht ausgefallen. Für die Jahre bis 2027 müssen Bund, Länder und Gemeinden laut neuer Steuerschätzung mit 148,7 Milliarden Euro weniger auskommen als noch im Herbst 2022 angenommen. Beim Bund fallen die Einnahmen um 70,2 Milliarden Euro geringer aus.
Haushaltssperre in Schleswig-Holstein
Wegen drastischer Einbrüche bei den Steuereinnahmen zieht die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein die Reißleine.
Das Kabinett verständigte sich bereits am Dienstag nach der Mai-Steuerschätzung auf eine vorläufige Haushaltssperre. Bei einem 16-Milliarden-Euro-Etat seien von der Sperre rund 900 Millionen betroffen. Die Zahlen hätten alle überzeugt, dass Handlungsbedarf bestehe.
Mit der Haushaltssperre dürfen im Grundsatz keine Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden, für die keine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Grundsätzlich ausgenommen sind Personalausgaben und Investitionen, also zum Beispiel Bauprojekte.
Von der Haushaltssperre betroffen sind unter anderem freiwillige Zuwendungen und Zuschüsse an Institutionen, Verbände und Vereine. Gleiches gilt für Neuanmietungen, die Beauftragung von Gutachtern oder Sachverständigen sowie die Beschaffung von Bürobedarf.
Sollten demnächst auch die Länder die Gehälter und Löhne ihrer Angestellten und Beamten deutlich erhöhen, könnte sich die Finanzlage noch weiter verschlechtern (rts/dpa/aze)
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