Regional- und Fernverkehr wird halben Tag lahmgelegt

Bahnstreik am Freitag: Das sollten Reisende und Pendler wissen

An diesem Freitag wird es für viele Pendler und Reisende wieder stressig: Die Gewerkschaft EVG legt wieder mit Warnstreiks den Regional- und Fernverkehr lahm. Wir haben alle aktuellen Informationen zum Bahnstreik am 21.April.

Bahnstreik am 21.04. geht nur bis 11 Uhr Vormittag

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat im laufenden Tarifstreit der Bahnbranche erneut zu mehrstündigen Warnstreiks aufgerufen.

Zwischen 3 Uhr am Freitagmorgen und 11 Uhr am Vormittag sollen die Beschäftigten in sämtlichen Bahnbetrieben, in denen verhandelt wird, die Arbeit niederlegen, teilte die Gewerkschaft am Mittwoch mit.

„Wir setzen ein deutliches Zeichen, dass wir nicht die Fahrgäste sondern die Unternehmen treffen wollen, indem wir diesmal zu einem zeitlich befristeten Warnstreik in den frühen Morgenstunden aufrufen“, teilte EVG-Vorstandsmitglied Cosima Ingenschay mit.

Pendler werden sich über diese Aussage kaum freuen. Vor allem im Regionalverkehr werden sie zusehen müssen, wie sie zur Arbeit kommen. Bei den Regional- und bei S-Bahnen müsse geschaut werden, ob im Tagesverlauf die Züge wieder auf die Strecke könnten, erklärte die Deutsche Bahn.

Der Fernverkehr der Deutschen Bahn dürfte sogar trotz Ankündigung der Gewerkschaft den ganzen Tag über zum Erliegen kommen. Im Fernverkehr sei der Freitag „mehr oder weniger gelaufen“, erklärte Martin Seiler, Konzernpersonalvorstand der Deutschen Bahn. Er ließ zunächst offen, ob der Konzern ICE- und IC-Züge grundsätzlich in den Depots lässt. „Wir werden wie immer für unsere Reisenden so viel wie möglich an Kulanz bereit stellen“, betonte er lediglich.

Müssen Berufstätige am Freitag zur Arbeit?

Auch wenn das Bahnpersonal im Nah- und Fernverkehr streikt, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen.

Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt – so wie jetzt.

Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege - in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar, sagt Oberthür.

Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen.

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Warnstreik bei der Bahn: Das können Sie tun, wenn Sie gestrandet sind

Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann.

Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.

Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.

Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.

Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.

Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf bahn.de oder über die DB Navigator-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte- Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden. (dpa/aze)

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