Jetzt Grenzwerte überprüfen

Ältere Kaminöfen für Holz oder Pellets vor dem Aus: Diese Angaben sollten Sie jetzt überprüfen

Symbolfoto: Eine Frau wirft ein Holzscheit in einen Kaminofen. Berlin, 03.03.2023 || Modellfreigabe vorhanden
Bei Kaminöfen gelten strengere Grenzwerte.
Thomas Trutschel, picture alliance
von Aristotelis Zervos

Aktuell gibt es ordentlich Zoff um Heizungsanlagen. Das Aus für Gas- und Ölheizungen soll bald kommen. Doch es gibt nun eine weitere Heizmöglichkeit, die überprüft werden sollte: Das Heizen mit älteren Kaminöfen. RTL weiß, welche Modelle und Jahrgänge betroffen sind.

Video-Tipp: Neues Heizungsgesetz - Das steht jetzt drin

Feinstaubbelastung durch Kaminöfen

Bei den Kaminöfen geht es um ein Schlagwort, das gerade nicht besonders im Trend ist, aber immer noch allgegewärtig: die Feinstaubbelastung.

Lese-Tipp: Feinstaubbelastung durch Kaminöfen - Sind die Werte und das Krebsrisiko wirklich so hoch wie noch nie?

Um die in den Griff zu bekommen, ist bereits am 22. März 2010 die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft getreten.

Die Verordnung regelt die Installation, Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten sowie in Industrie und Gewerbe. Sie gilt für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz keine Genehmigung brauchen.

Dazu zählen:

  • Kamin

  • Kaminofen

  • Kachelofen

  • Pelletofen

  • Scheitholzofen

  • Hackschnitzelofen

  • Kohleofen

In der Verordnung ist grundsätzlich festgelegt, wann und bei welchen Emissionswerten ältere Öfen außer Betrieb genommen werden und welche Ansprüche sie erfüllen müssen.

Bereits im Jahr 2020 mussten Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 errichtet wurden und bestimmte Grenzwert-Vorgaben nicht erfüllen konnten

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Diese Kaminöfen müssen jetzt überprüft werden

Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Kaminöfen ausgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gingen.

Wichtig: Der Austausch muss nur erfolgen, wenn folgende Grenzwerte der Stufe 1 der BImSchV nicht überschritten werden:

  • Ausstoß von 2,0g/m³ Kohlenmonoxid

  • Ausstoß von 0,075 g/m³ Feinstaub

Außerdem muss die Feuerungsanlage einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent (Kachelofen: 80 Prozent) vorweisen.

Verfügt man über einen Herstellernachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt, oder besteht der Kaminofen eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger, kann der Kaminofen ohne zeitliche Einschränkung weiter betrieben werden.

Bei einigen Geräten können auch durch Filtereinbau die Grenzwerte erreicht werden.

Wenn der Kaminofen weder die Vorgaben erfüllt, noch nachgerüstet werden kann, muss er außer Betrieb genommen und durch ein neueres Modell ausgetauscht werden, das aktuelle Vorgaben erfüllt.

Das Umweltbundesamt empfiehlt bei mehr als 15 Jahre alten Anlagen grundsätzlich einen Austausch.

Tipp: Beim Neukauf eines Kaminofens sollten ein hoher Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen im Mittelpunkt stehen.

Diese Ausnahmen gibt es für Kaminöfen

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Nicht jeder Kaminofen muss bis Ende 2024 ausgetauscht werden. Ausgenommen sind laut der 1. BImSchV folgende Feuerstätten:

  • Öfen, welche die einzige Wärmequelle im Haus sind

  • offene Kaminöfen, die nur selten befeuert werden

  • Grundöfen

  • historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden

  • Kochherde, Backöfen und Badeöfen

Sind Sie sich nicht sicher, welche Art Ofen Sie betreiben, dann lassen Sie einen Fachmann kommen. Der kann Ihnen dann bescheinigen, ob Ihr Ofen unter den Ausnahmen fällt – und bei Bedarf vor Ort die Grenzwerte messen.

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