Das plant jetzt die Bundesregierung
Entlastungen für Haushalte, die mit Öl und Pellets heizen
von Aristotelis Zervos
Um den Kostendruck bei der Energie etwas abzufedern, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen verabschiedet. Zum Beispiel übernimmt der Staat im Rahmen der Gas-Soforthilfe den Dezember-Abschlag und führt im nächsten Jahr die Gaspreisbremse ein. Aber welche Hilfen erhalten Haushalte, die mit Öl oder Pellets heizen?
Gibt es Hilfe für Haushalte mit Ölheizung?
Die Abhängigkeit von Russland beim Import von Gas hat sich direkt nach Ausbruch des Ukraine-Krieges gerächt: Bevor die Gas-Pipeline Nord Stream von den Russen stillgelegt wurde, explodierten die Preise bereits. Und schnell stand auch fest: So günstiges Gas frei Haus geliefert wird es nie wieder geben. Denn die alternativen Gaslieferungen sind kostspieliger, Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Aufpreis zahlen.
Um den Kostendruck bei der Energie etwas abzufedern, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen verabschiedet. Im Rahmen der Gas-Soforthilfe übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag.
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Außerdem soll vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) gelten. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
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Aber was ist mit denen, die mit Pellets oder Öl heizen? Auch das ist schließlich teurer geworden? „Die Ölheizungsbesitzer und Nutzer sind die Verlierer dieser Diskussion“, sagt Energiexperte Udo Sieverding: „Die Kommission hieß ja Gas-Kommission, weil sie den Auftrag hatte, sich um die Gas-Kunden zu kümmern. Die Ölpreise sind auch stark gestiegen, sie haben sich teilweise verdreifacht. Sie sind aber immer noch auf dem Niveau – wenn man es umrechnet – im Vergleich zum Gas so bei 15/16 Cent.“ Sieverding fände es dennoch sinnvoll, wenn sich die Regierung hier noch ein weiteres Entlastungspaket für die Ölheizungskunden überlegt.
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Und genau das hat die Bundesregierung jetzt vor. „Wir haben im Rahmen des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds auch eine Härtefallregelung vorgesehen, die sich an diejenigen richtet, die Preissteigerungen, die sie nicht tragen können, zu verkraften haben im Hinblick auf Pellet- und Ölheizungen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einer Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin.
„Da ist auch eine gesetzliche Regelung zu geschmiedet worden, und wir diskutieren weiter, ob damit alle Praxisfälle auch konkret abgedeckt sind.“
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In einer Antwort an Jens Spahn (CDU) hatte die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, dass die eingesetzte Gas- und Wärme-Kommission vorgeschlagen hat, für Härtefälle, die von den Energiepreisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, zusätzliche Unterstützungswege zu öffnen. „Diesem Ansatz gehen wir als Bundesregierung nach“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
Konkret bedeutet das: Bereits heute besteht bei Bezug von Leistungen aus den Grundsicherungssystemen ein Anspruch auf Übernahme angemessener Heizkosten, dazu gehören auch Heizkostennachforderungen. „Dies gilt auch für Haushalte, die sich nicht im laufenden Leistungsbezug befinden und bei denen z.B. eine Heizkostennachforderung in dem Monat der Fälligkeit zu einer Überforderung führt (Monat der Betriebskostenabrechnung). In diesem Fall besteht bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen ein Leistungsanspruch“, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium.
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Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch die Bevorratung anderer Heizmittel wie beispielsweise Öl oder Holzpellets im Monat der Beschaffung zu einer finanziellen Überforderung und damit auch zu einem Leistungsanspruch führen kann.
Das bedeutet aber auch: Alle Haushalte müssen einen Teil der Mehrbelastung selbst tragen. Egal, ob mit Gas, Öl oder Pellets geheizt wird.
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