Wichtige Fakten zur Gas-SoforthilfeGas-Abschlag vom Staat: So kommen Sie als Mieter an Ihr Geld

Ums Heizen kommt man bei diesen Temperaturen nur schwer herum. Im Dezember wird die Sorge um die hohen Preise allerdings abgemildert. Dann gibt es die Gas-Einmalzahlung vom Staat.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Entlastung.
Was ist die Gas-Soforthilfe?

Weil Unternehmen und Verbraucher seit Beginn der Energiekrise teils extremen Preissteigerungen ausgesetzt sind, will der Staat mit der Soforthilfe künftige Mehrbelastungen abfedern. Die Gas-Soforthilfe soll vor allem, wie der Name schon sagt, steigende Gaspreise für die Endnutzer regulieren. Ab Dezember tritt die einmalige Entlastung in Kraft.
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Wie funktioniert die Entlastung?
Für Endnutzer bedeutet die Gas-Einmalzahlung konkret, dass Sie im zum Jahresabschluss keinen Abschlag an ihren Energieversorger zahlen müssen. Wer doch zahlt, dessen Abschlagszahlung wird im Januar des kommenden Jahres verrechnet. Da es lediglich eine Einmalzahlung ist, die Soforthilfe zur Überbrückung bis zur Gaspreisbremse, die rückwirkend zum Januar kommen soll.
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Ausnahmen gibt es jedoch immer. Beispielsweise bei Versorgern, bei denen Kunden nur für elf Monate zahlen. Hier erklärt Finanztip-Chef Hermann-Josef Tenhagen, dass sich der erstattete Betrag aus dem Septemberverbrauch errechnet, der mit dem Preis des Dezembers abgeglichen wird. Für den Beispielfall bedeutet das: „Der Kunde bekommt Geld zurück oder er muss nichts zahlen“, wie Tenhagen verdeutlicht. Einzig entscheidend für die Erstattung ist das Zahlungsverfahren des Kunden. Hierbei kann es zu Verrechnungen oder Betragserstattungen kommen.
Wer erhält die Soforthilfe überhaupt?
Letztlich hat jeder Haushalt, der laut Regierung über die Standardlastprofile (SLP) abgerechnet wird, Anspruch. Das klingt kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht. Grundsätzlich sind SLP-Kunden nämlich alle privaten Verbraucherinnen und Verbraucher.
Verbraucher müssen den Betrag im Dezember nicht zahlen, wird er dennoch freiwillig gezahlt, ist der Versorger verpflichtet, diesen Betrag mit der Abrechnung zu berücksichtigen, heißt es dazu im Wirtschaftsministerium.
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Wie hoch ist die Entlastung?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, da der Gasverbrauch von Haushalt zu Haushalt stark variieren kann.
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Was muss ich als Mieter beachten?
Als Mieter sollte man seine Rechnungen trotzdem checken, weil die Entlastung auf verschiedenen Wegen erfolgen kann. Daher gibt es zwei mögliche Regelungen, um an seine Erstattungen zu kommen. Finanztip-Chef Hermann-Josef Tenhagen klärt auf.
Option 1: Es gibt noch keine Abschlagserhöhung. „Dann reicht es, wenn der Vermieter die Abrechnungen mit den Nebenkosten irgendwann im Jahr 2023 verrechnet“, so Finanztip-Chef Hermann-Josef Tenhagen. Sprich: Die Nebenkostenabrechnung erfasst offene Beträge.
Option 2: Es gab bereits eine Erhöhung? Hierfür hat der Experte einen Ratschlag: „Dann muss im Dezember schon ein Teil zurückgezahlt werden, damit ich dann schon eine Entlastung habe“.
Prinzipiell sind Vermieter demnach dazu angehalten, die Abrechnung der Gas-Einmalzahlung deutlich zu deklarieren. Falls nicht, lohnt sich ein klärendes Gespräch.
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Mieter werden erst mit der Nebenkostenabrechnung entlastet
Der Deutsche Mieterbund erklärt: „Zentral versorgte Mieter:innen (sprich Mieter:innen, die keine eigenen Verträge mit dem Energielieferanten haben, sondern ihre Wärme vom Vermieter beziehen und eine jährliche Heizkostenabrechnung erhalten) erreicht die Entlastung erst mit der Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2022, also spätestens Ende 2023.“ Das beträfe den Großteil der Mieter und Mieterinnen. Die Vermieter müssen in der Abrechnung die Entlastung dem jeweiligen Mieter gutschreiben. Das bedeute, dass sich eine etwaige Nachzahlung um den Entlastungsbetrag verringert, sich ein eventuelles Guthaben ergibt oder erhöht.
Weil die Entlastung nicht ganz transparent ist, rät der Mieterbund die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 sehr genau zu prüfen. Mieter haben das Recht, „alle relevanten Belege des Vermietenden einzusehen.“
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Was müssen Verbraucher mit eigenem Vertrag jetzt tun?
Haben Sie eine Einzugsermächtigung für Ihren Gasabschlag? Dann müssen Sie nichts tun. Der Lieferant ist in der Pflicht. Einen Dauerauftrag müssen Sie jedoch selbst anpassen, heißt es in der Erklärung vom Wirtschaftsministerium. Machen Sie das nicht, wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet. Überweisen Sie monatlich, dann können Sie das im Dezember einfach nicht tun.
Wieso bekommen auch Vermögende eine Soforthilfe?
Der Bundesregierung war es wichtig, Entlastungen möglichst schnell an Endverbraucher weiterzuleiten. Wären die Entlastungen nach Einkommen gestaffelt an Endverbraucher weitergegeben worden, könnte die Soforthilfe ihren Effekt wohl nicht mehr in diesem Jahr entfalten. (rdr)
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