Gerichtsurteil

Betrunkener E-Scooter-Fahrer verliert Führerschein

ILLUSTRATION - Ein Mann sitzt am 10.07.2019 alkoholisiert vor einem gemieteten E-Tretroller in Berlin (gestellte Szene). Foto: Robert Guenther || Modellfreigabe vorhanden
Wer betrunken E-Roller fährt, muss mit dem Verlust des Führerscheins rechnen.
Robert Guenther, picture alliance

Die Richter kennen bei Alkohol keine Gnade: Wer betrunken E-Scooter fährt, muss mit den gleichen Konsequenzen wie beim Autofahren rechnen. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil gibt es auch keine Ausnahme, wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht.

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Mit 1,64 Promille auf dem E-Scooter in Frankfurt unterwegs

Im konkreten Fall war ein E-Scooter-Fahrer nachts in Frankfurt mit mindestens 1,64 Promille erwischt worden.

Dafür wurden gegen ihn eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Mann dagegen nicht dauerhaft entzogen.

Die Amtsanwaltschaft hat sich gegen das Urteil mit einer sogenannten Sprungrevision direkt an das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gewandt. Und das kennt keine Gnade: Am Entzug der Fahrerlaubnis führt kein Weg vorbei!

Laut ADAC muss die Fahrerlaubnis bei einem Entzug nach einer Sperrfrist neu beantragt werden. In den allermeisten Fällen wird wegen Alkohol- oder Drogendelikten auch eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) fällig.

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Gericht: Wer betrunken E-Scooter fährt, erweist sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

Mit seiner gedankenlosen Nutzung eines E-Scooters in erheblich alkoholisiertem Zustand habe der Mann eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen und sich „damit grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“, erklärt das OLG.

Dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Die Scooter seien Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch Fahrzeuge, die den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften unterlägen.

Den Hinweis des Amtsgerichts, dass eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter andere Menschen nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug, überzeugte das OLG nicht.

Der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit einem E-Scooter könne „ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen“ verursachen, erklärten sie. Ein Fahrfehler eines alkoholisierten Scooter-Fahrers könne zudem stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen zwingen.

Für E-Scooter-Fahrer gelten damit die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Bei einer Fahrt ab 0,5 Promille drohen Geldbußen von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot, ab 1,1 Promille noch höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.(dpa/aze)

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