GerichtsurteilBetrunkener E-Scooter-Fahrer verliert Führerschein

Die Richter kennen bei Alkohol keine Gnade: Wer betrunken E-Scooter fährt, muss mit den gleichen Konsequenzen wie beim Autofahren rechnen. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil gibt es auch keine Ausnahme, wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht.
Video-Tipp: Pariser werfen nach Bürgerbefragung E-Scooter aus der Stadt
Mit 1,64 Promille auf dem E-Scooter in Frankfurt unterwegs
Im konkreten Fall war ein E-Scooter-Fahrer nachts in Frankfurt mit mindestens 1,64 Promille erwischt worden.
Dafür wurden gegen ihn eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Mann dagegen nicht dauerhaft entzogen.
Die Amtsanwaltschaft hat sich gegen das Urteil mit einer sogenannten Sprungrevision direkt an das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gewandt. Und das kennt keine Gnade: Am Entzug der Fahrerlaubnis führt kein Weg vorbei!
Laut ADAC muss die Fahrerlaubnis bei einem Entzug nach einer Sperrfrist neu beantragt werden. In den allermeisten Fällen wird wegen Alkohol- oder Drogendelikten auch eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) fällig.
Gericht: Wer betrunken E-Scooter fährt, erweist sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
Mit seiner gedankenlosen Nutzung eines E-Scooters in erheblich alkoholisiertem Zustand habe der Mann eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen und sich „damit grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“, erklärt das OLG.
Dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Die Scooter seien Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch Fahrzeuge, die den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften unterlägen.
Den Hinweis des Amtsgerichts, dass eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter andere Menschen nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug, überzeugte das OLG nicht.
Der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit einem E-Scooter könne „ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen“ verursachen, erklärten sie. Ein Fahrfehler eines alkoholisierten Scooter-Fahrers könne zudem stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen zwingen.
Für E-Scooter-Fahrer gelten damit die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Bei einer Fahrt ab 0,5 Promille drohen Geldbußen von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot, ab 1,1 Promille noch höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.(dpa/aze)
Mehr News-Videos aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Mobilität
02:28Das müsst ihr über "Buy now, pay later" wissen
02:08So wird man zum reichsten Menschen Deutschlands!
01:20Hype um Pokemon! Diese Karten sind ein Vermögen wert
01:33Diese drei Versicherungen braucht wirklich jeder!
02:13So unterstützt der Staat Studierende und Azubis
02:40So gelingt der Verkauf mit Flohmarkt-Apps
01:37Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
02:41Warum ist der Rasierer für Frauen teurer als für Männer?
01:39Darum wird der Stanley Cup auf Social Media gehypt
02:47So behaltet ihr den Überblick über eure Finanzen
01:52Wie KI diesem Frisör bei der Arbeit hilft!
01:36Wie Schwäbisch Gmünd für 1.000 Menschen ein Zuhause findet
01:50Was ist eigentlich ein ETF?
03:01Polizeigewerkschaft fordert Tempo 30 innerorts
02:42Wie das Ehe-Aus nicht zur Existenzbedrohung wird
02:22Unternehmer schlagen Alarm
01:13Wie teuer wird unser Kaffee?
02:25So teilt ihr euch die Arbeit im Haushalt fair auf
04:03Männer überschätzen ihren Anteil an der Hausarbeit
01:30Galeria hat große Pläne für Innenstädte
03:56Das kommt jetzt auf Mieter zu
03:49Darauf solltet ihr beim Einkauf mit Rabatt-Apps achten
02:13DIESE Modelle sind betroffen
01:08Wer dieses Jahr vom Führerschein-Umtausch betroffen ist
02:45Superreiche werden immer mächtiger
01:14Tech-Milliardäre liefern sich Wettlauf ums All
03:21Das kann das neue Vergleichsportal der Bafin
03:40Jeder Dritte schläft im Homeoffice!
02:44Ab jetzt gibt's ICE-Tickets für unter 11 Euro!
03:02Die Bonusprogramme der Supermärkte im Test
03:06Wir machen den Secondhand-Baumarkt-Check!
01:38"Für die Rente machen die eigentlich nichts"
04:45Deutsche verdienen so viel wie noch nie
01:43Hier verlieren Pendler jährlich 60 Stunden Zeit
02:25Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Arbeit leisten
01:45Die Highlights der Technikmesse CES 2025
01:56Lebensmittelpreise werden auch 2025 steigen
01:33"Kein Lohn für den ersten Krankheitstag"
02:59So bringt ihr eure Finanzen zum Jahresbeginn auf Vordermann
02:41Lohnt sich der Wechsel? Unser Experte klärt auf!
01:36Das ist dran an Linnemanns Kritik
01:57Das sagen die Wahlprogramme zur Wirtschaft in Deutschland
01:43Morgens krank, nachmittags arbeiten – ist das sinnvoll?
01:17Ist das Weihnachtsgeschäft noch zu retten?
00:31Droht in Großbritannien die Guinness-Krise?
01:45Darum können sich betroffene Unternehmen nicht wehren
01:26So lebt es sich im ersten Haus aus dem 3D-Drucker
01:49Jetzt will der Fahrtenvermittler den ländlichen Raum erobern
01:12Das verändert sich an deutschen Flughäfen
00:32Schiffe auf der Mosel stecken nach Unfall fest
"Retouren-Wahnsinn - Die dunkle Seite des Onlinehandels“ auf RTL+
Zu groß, zu klein, gefällt nicht - jede sechste Online-Bestellung wird zurückgeschickt, bei Kleidung sogar jede zweite. Für den Kunden einfach, für den Handel eine logistische Herausforderung. Denn die Pakete müssen nicht nur abgeholt werden, die Ware muss auch noch geprüft werden. RTL+ zeigt in der Doku "Retouren-Wahnsinn - Die dunkle Seite des Onlinehandels" alles – von der Rücksendung bis zur Verwertung der Ware.


