Gericht entscheidet im PreiszoffCoca-Cola muss Edeka nicht weiter beliefern

Im Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und Edeka um Einkaufspreise hat der Lebensmittelhändler jetzt doch den kürzeren gezogen. Das Landgericht Hamburg hob am Donnerstag die einstweilige Verfügung vom 8. September auf und wies in seinem Urteil die Edeka-Forderung nach einem Lieferstopp-Verbot zurück.
Preise von Coca-Cola doch nicht überzogen?
Nach Ansicht der für Handelssachen zuständigen Kammer hat Edeka nicht ausreichend glaubhaft machen können, dass die von Coca-Cola geforderten Preise erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Dafür reiche der von Edeka mit Blick auf einen Wettbewerber von Coca-Cola angestellte Vergleich der prozentualen Preiserhöhungen und der Vergleich mit der Preisentwicklung auf dem Markt für Bier und Biermixgetränke nicht aus.
Außerdem fehle es an dem sogenannten Verfügungsgrund, das heißt an einer ganz besonderen Dringlichkeit für den Lebensmittelhändler, die es rechtfertigen würde, Coca-Cola zur Fortsetzung der Belieferung zu den bisherigen Kondition zu zwingen. Denn während Coca-Cola bei der weiteren Belieferung zu den bisherigen Konditionen keine Möglichkeit einer späteren Nachforderung hätte, könnte Edeka einen mutmaßlich missbräuchlich überhöhten Preis im Nachhinein sehr wohl zurückfordern, erklärte der Gerichtssprecher.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts. Die Behauptung von Edeka, dass die Preiserhöhung unzulässig beziehungsweise unverhältnismäßig sei, wurde damit entkräftet und zurückgewiesen", kommentiert Andrea Weckwert, Vice President Legal Deutschland von Coca-Cola, den Richterspruch auf Nachfrage der „Lebensmittel Zeitung“. "Wie viele andere Hersteller in Deutschland haben auch wir mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen – beispielsweise bei Rohstoffen, Vorprodukten oder Energie". Deshalb müsse der Konzern die Preise anpassen.
Gericht macht im Preisstreit Rolle rückwärts
Anfang September hatte das Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügung die Sachlage noch anders gesehen und Coca-Cola einen Lieferstopp untersagt. Der Getränkehersteller hatte zuvor die Belieferung von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler eingestellt, weil Edeka Forderungen nach höheren Preisen zurückgewiesen hatte. Damals hatte das Gericht angenommen, dass Coca-Cola mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze und ein kartellrechtswidriges Verhalten an den Tag lege.
Edeka kann gegen das Urteil noch Beschwerde einlegen. Sollte Edeka den Preisforderungen von Coca-Cola nicht bald nachkommen, könnte es einen Lieferstopp geben.Verlierer wären dann so oder so die Kundinnen und Kunden. (dpa/aze)
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