Das empfiehlt jetzt die VerbraucherzentraleGrundversorgung bei Gas und Strom plötzlich der günstigste Tarif

Lange galt die Grundversorgung bei Strom und Gas als der teuerste Tarif überhaupt. Doch das hat sich in den letzten Monaten geändert: Während vor allem überregionale Energieanbieter ihre Preise immer weiter erhöhen, gehen Stadtwerke schon fast behutsam bei Preiserhöhungen vor.
Energieberater Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, warum die Grundversorgung derzeit oft die bessere Wahl ist.
Darum ist die Grundversorgung gerade im Preis stabil
„Jahrelang hatten wir in der Grundversorgung immer die teureren Tarife im Vergleich zu vielen anderen Verträgen. Und plötzlich hat sich das gedreht. Die Grundversorgung ist jetzt in vielen Tarifgebieten der günstigste Tarif, der angeboten wird. Das gilt sowohl für Strom, als auch für Gas“, sagt Energieberater Udo Sieverding im Gespräch mit RTL.
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Der Energieexperte erklärt den Grund: „Das hängt einfach damit zusammen, dass die Stadtwerke und auch andere Energieversorger die Grundversorgung recht defensiv über eine lange Zeit beschaffen und den Strom oder das Gas frühzeitig einkaufen. Und da macht sich bezahlt, dass wir hier eine Mischkalkulation haben, die noch von niedrigeren Preisen in 2020 und 2021 bis zum Sommer einfach profitiert.“
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Und das zahlt sich gerade jetzt aus: „Jahrelang hat es nicht funktioniert, jetzt funktioniert es. Und deswegen ist das durchaus attraktiv für Kunden, sich jetzt für die Grundversorgung zu entscheiden“, so Sieverding. „Das ist auch unsere Empfehlung.“
Alle wollen in die Grundversorgung - das sind die Nachteile
Doch der mögliche Run auf die Grundversorgung der Stadtwerke hat auch Schattenseiten, die bald auch die treuen Bestandskunden spüren könnten. Denn die Kunden, die bislang in der Grundversorgung waren, müssen jetzt schneller mit einer Preiserhöhung rechnen.
„Und es ist für die Stadtwerke auch nicht ganz ungefährlich, jetzt für viele neue Kunden dann auch Gasmengen zu beschaffen, die sie dann ja auch liefern müssen“, so Sieverding. Denn dazu sind die Stadtwerke verpflichtet – ohne zu wissen, wie lang die neuen Kunden tatsächlich bleiben.
Die Verbraucherzentrale geht weiter von steigenden Preisen aus, auch und gerade in der Grundversorgung. „Zu wünschen wäre allen, wenn wir das erst im Sommer oder im Frühjahr sehen und jetzt erst mal noch über den Winter kommen“, sagt Sieverding.
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Nach Preiserhöhung Kündigung des Vertrags möglich
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) weist auf das Sonderkündigungsrecht hin. In Schreiben an ihre Kunden würden Energieversorger teilweise bis zum Siebenfachen gestiegene Gaspreise fordern, teilte die VZSH mit. Häufig fehle der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. „Dies besteht jedoch grundsätzlich bei Preisänderungen“, so Energierecht-Referentin Carina Habeck. Verbraucher könnten daher nach der Mitteilung der Preiserhöhung ihren Vertrag kündigen
Ähnlich sehe es bei auslaufenden Verträgen aus. „Aktuell bieten Energieversorger ihren Kunden die Fortsetzung ihres Vertrages zu deutlich höheren Preisen, die die bisherigen Kosten um das Mehrfache übersteigen“, sagte Habeck. Diese Vertragsangebote müssten aber nicht angenommen werden. Wenn die Laufzeit des bestehenden Vertrages endet, könne dieser mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Schließen Verbraucher nach der Kündigung keinen neuen „Sondervertrag“ ab, rutschen sie automatisch in die örtliche Grundversorgung. Diese sei aktuell „häufig die finanziell attraktivste Möglichkeit“, bestätigt auch die VZSH den aktuellen Trend. Es sei jedoch zu beachten, dass der Grundversorgungstarif nur mit einer sechswöchigen Preisgarantie verbunden sei. Es sei damit zu rechnen, dass der Tarif im anstehenden Winter auch deutlich steigen wird. (mit epd)
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